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jassen, dass man bis zu einem Concil keine Restitution zu
leisten schuldig sei. Nach der Anweisung des Rates von Nürn-
berg stellte Baumgarten die nürnbergischen Entwürfe zur Ver-
fügung.
Der Bericht über die Ausschussverhandlungen ging am 23,
nach Nürnberg ab. Man „trug Entsetzen“, dass solche Artikel
hinter dem Rücken der Glaubensverwandten übergeben würden.
Sofort wurden die Theologen der Stadt mit der Abfassung eines
Gutachtens beauftragt !). Spengler griff persönlich ein; am Tage
nach der Verlesung der Confutation hatte er einen herr-
lichen Trostbrief an den Markgrafen gerichtet ?): „wie wollten
wir uns auch immer für Christen rühmen, wenn wir nicht im
Feuer rechter Verfolgung probiert würden“, Jetzt bewies er
seine Festigkeit durch ein Gutachten, das er am 25, oder 26.
verfasste und nach Augsburg und an Luther sandte %).
Die Privatmesse gilt darin als unchristlich, ebenso die Prä-
sentation und Ordination der Geistlichen durch die Bischöfe,
hierdurch sollen die christlichen Prediger allmählich unterdrückt
und damit das Evangelium beseitigt werden. Doch will der
Verfasser die Streitfrage Verständigeren überlassen und nur
über die ganze Art und Weise der Verhandlungen sprechen.
Er beschwert sich darüber, dass Commissionen über die wich-
tigsten Glaubensartikel Beschlüsse fassen sollen, dass Reichs-
ständen überhaupt eine solche Macht zuerkannt werde, was den
Gegner später als Präjudizfall gelten könne. Nur einem Concil
steht solches zu. Auch eine vorläufige Religionsordnung durch
den Reichstag ist unstatthaft; denn wenn sie recht ist, so bedarf
as keines Conciles, ist sie unchristlich, so ist es gleich gefährlich,
sie für einige Zeit oder für immer anzunehmen.
Beschwerlich ist es, dass man in den wichtigsten Sachen
beiderseits sophistisch mit Wortbedeutungen handelt. Die Con-
cessionen in der Frage der Messe, der Busse, des Heiligenkult
können nur Misachtung gegen die Nachgebenden bei dem Volke
arregen. Ferner misbilligt Spengler, dass die Protestanten
zxegen einander so unfreundlich sind und dem Gegner das
Schwert in die Hand liefern, da doch viele Stände solchen Con-
sessionen nicht folgen könnten. Auch auf die Strassburger und
Eidgenossen wünscht er Rücksichtnahme, denn es handele sich
ja nicht mehr um die Formulierung des eignen Glaubens,
sondern um die Zurückweisung der schon längst überwundenen
!') An die Gesandten, 26. August, Bb. 113. 2) Pressel, Leben
[,. Spenglers, S. 70, 4. August. 3) Hausdorff, S. 58—70. Schirrmacher,
Akten zur Geschichte des Religionsgespräches von Marburg u. 8. W.,
SS. 527.