Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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übrig blieb, wenn die Reichsverfassung nicht lahm gelegt werden 
sollte. Aber es wurde weiter verhandelt und zwar im Geheimen. 
Auf einen protestantischen Vorschlag 1) folgte am 19. ein katho- 
lischer Gegenvorschlag ?) und hierauf die unbeschliessliche, un- 
vorgreifliche Antwort der Protestanten am 20., worin die Privat- 
messe, die Präsentation der Pfarrer bei den Bischöfen, die Ordi- 
nation durch letztere zugestanden wurden 3). 
Als am 22, den Städtegesandten der Bericht über diese 
Verhandlungen verlesen ward, forderten sie, misvergnügt, dass 
man ohne sie zu befragen, soweit gegangen war, Bedenkzeit 
und Abschriften des Vorschlages zur Begutachtung durch ihre 
Theologen, olne deren Zustimmung sie nicht weiter handeln 
wollten 4). Ebenso äusserten sich Hessen und Lüneburg. Ein 
neuer Ausschuss von je drei Mitgliedern wurde wegen der un- 
verglichenen Punkte von den katholischen Ständen Sachsen 
ampfohlen; auch diejenigen Evangelischen: welche anfangs 
aus Misstrauen diesem Plan abgeneigt waren, wie Nürnberg, 
liessen ihn sich endlich des Friedens wegen gefallen. Als er 
am 24. zusammentrat, forderten die Altgläubigen sogar noch 
eine Erweiterung der bereits zugestandenen bischöflichen Rechte 
durch die Examinierung der Pfarrer, ‚ Aber die Städte samt 
Hessen und Lüneburg lehnten ihrerseits am 25. diese Verhand- 
lungen ab®. Nun eröffneten die protestierenden Ausschuss- 
mitglieder, sie hätten keine weiteren Mittel vorzulegen, sondern 
hofften, die Gegner würden ein Concil fördern. Hierzu er- 
klärten sie sich am 26, bereit, aber unter der Bedingung einer 
vorläufigen Restitution %); sie gestanden nur einige Concessionen 
betreffend das Abendmahl, Cölibat und die Messe zu 7). Aber 
am 29. beschlossen die Protestierenden, eine Restitution abzu- 
lehnen und sich auf keine weiteren Mittel nach den Vorschlägen 
vom 20. und einem Entwurf Melanchthons vom 21. über die 
unverglichenen Artikel einzulassen ®). Die Städte wollten nicht 
einmal das letztere annehmen. Vor allen die Nürnberger waren 
wegen der Jurisdiktion mit Melanchthon in gehässigen Zwiespalt 
geraten 9), Baumgartner drückte den Sachsen sein Befremden 
aus, dass weder seiner Stadt, noch Luther die Vergleichs- 
vorschläge vorgelegt seien. Sachsen entschuldigte sich; die Vor- 
Schläge seien unbeschliesslich gewesen; auch Georg von Bran- 
denburg machte Vorstellungen; man versprach dergleichen nicht 
wieder geschehen zu lassen. Ebenfalls am 29. erwog man, eine 
Widerlegung der Confutation und ein Gutachten ausarbeiten zu 
‘) Müller, S. 754. 2) S. 755. 2% 8.761. *C.R. II, 855. 
5) C. R. II, 861. 8) 869. *) Müller, S. 821. Förstemann, II, S. 274. 
5) C. R. II, S. 869.  % C. R. IL 879. 880.
	        
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