Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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passiven Gehorsam, von welcher Luther selbst faktisch abfiel, 
und wies jede Teilnahme an einem Bunde ab, der jetzt offenbar 
gegen den Kaiser selbst sich richtete. Allen Reichspflichten 
kam die Stadt nach, um in der einen Frage des Gewissens un- 
beugsam gegen Katholiken und Zwinglianer zu bleiben. 
Am 15, Mai kamen die Nürnberger Reichstagsgesandten 
Kress und Volkamer in Augsburg anl), versehen mit einem 
Glaubensbekenntnis, das die Nürnberger Theologen auf des 
Rates Geheiss aufgesetzt hatten. Von Nürnbergs religiöser 
Stellung wurde unter den Reichsstädten zunächst an Ulm, jedoch 
erst am 24. Juni, Mitteilung gemacht ?); zu dem sächsischen 
Kanzler begab sich Kress bereits am 16. Mai, um sich wegen 
der Glaubenssachen zu erkundigen; denn die Gesandten hatten 
die Instruktion %, zum Churfürsten und Markgrafen zu stehen 
und der Zwinglianer zu entsagen. Der Markgraf war noch nicht 
anwesend; er versprach auf des Rates Bitte, nach Augsburg zu 
kommen und mit ihm und Sachsen gemeinsam zu handeln %). 
Der sächsische Kanzler versprach den Nürnbergern die Mitteilung 
des sächsischen Entwurfes eines Glaubensbekenntnisses, sobald 
er von Luther zurück gekommen sei 5), wogegen die Nürnberger 
sich sogleich erboten, den theologischen und einen etwa ein- 
treffenden juristischen Ratschlag der Stadt den Sachsen zu über- 
mitteln, Melanchthon fand den Nürnberger Ratschlag dem 
sächsischen gleichartig, letzterer war nur glimpflicher abgefasst 9), 
Auch der Gesandte Reutlingens, der erst am 21. Mai ein- 
traf, erklärte, dass die Stadt im Glauben sich zu Sachsen und 
Nürnberg halten wolle 7) und übergab ein Glaubensbekenntnis 
Reutlingens in 22 Artikeln; es war dem sächsischen conform 5). 
Gleich bei der Ankunft der Gesandten ward der später so oft 
wiederholte Verdacht gegen die Nürnberger rege, dass diese ent- 
schlossensten Anhänger des Evangeliums dasselbe durch An- 
nahme des Speirer Abschiedes preis geben wollten. Nürnbergs 
Verhalten auf dem letzten Convente zu Nürnberg und die Ge- 
sandtschaft an den Kaiser konnte den Verdacht bestärken. Am 
16. Mai berief der Landgraf Kress zu sich; dreimal liess er 
sich die Versicherung geben, dass Nürnberg den Abschied 
keineswegs heimlich angenommen habe ®). Darauf setzte der 
Landgraf auseinander, dass es den Reichsständen überhaupt 
nicht zustehe, über Glaubenssachen eine Entscheidung zu treffen : 
‘) Die Nürnberger Gesandten an den Rat, Corpus Reformatorum, 
{I, 690. 2) C. R. II, 788, 3) C. R. II, 715. 725. *) An Branden- 
burg, 14, Mai; an die Gesandten, 18. Mai, Bb, 113. 5) C, R. 691. 
8) C. R. 693. ?) C. R. II, S. 694. ®) Bei Gayler, Reformations- 
geschichte von Reutlingen, S. 350—59. % CC. R. IL 690.
	        
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