Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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sy zu geringen messern, der ein tutzet XVIIT 3 oder 
darunder gildt scheffein scheiden machen mogen. Denn 
wie sollten sie noch einen Verdienst herausschlagen, 
wenn sie die Scheiden von einem Scheidenmacher, 
Sattler oder dergl. kaufen mussten? Eine Frage, die 
ja erst der Grossbetrieb mit seinen billigeren Her- 
stellungskosten für Massenartikel lösen konnte. Diese 
Erlaubnis wird an die Bedingung geknüpft wo es 
anders von den geswornen meistern nit widerstandt 
hat. Welche geschworenen Meister können gemeint 
sein? Die der Messerer doch wohl kaum, denn ihnen 
musste, nach den vorigen Darlegungen, diese Er- 
weiterung ihres Betriebes nur willkommen sein. Es 
ist also wohl an die geschworenen Meister der Scheiden- 
macher zu denken, vorausgesetzt, dass solche vor- 
handen waren. Nun finde ich sie allerdings in meinem 
Material nirgends erwähnt, und da ich nicht auf Grund 
des Vorkommens der Bezeichnung Scheidenmacher auf 
ein „Handwerk“ schliessen möchte, so ist es nicht 
unbedingt notwendig, anzunehmen, dass wir es hier 
mit geschworenen Meistern dieser Branche zu tun 
haben. Scheidenmacher finden sich erwähnt bei 
Hampe I. 486: den scheidenmachern zu sagen. Möglich 
wäre es nun auch nach meiner Theorie, dass diese 
„Scheidenmacher“ eine Spielart eines andern Gewerbes 
(Sattler?), an dieser Stelle so genannt werden weil hier 
der Nachdruck auf dieser Seite ihrer Tätigkeit liegt, 
und dass somit unter den geschworenen Meistern die- 
jenigen des Sattlergewerbes zu verstehen sind. Nach- 
weisen kann ich auch sie in meinem Material nicht, 
jedoch dürfte die Ausdehnung .und Bedeutung dieses 
Handwerks von vornherein einleuchten (vgl. auch ihre 
Zusammenstösse mit den Plattnern), dass man wohl 
veschworene Meister des Sattlerhandwerks überhaupt
	        
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