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Mitteln zu ersetzen. Als er vor Gericht gestellt wurde, nahm
er seine Aussagen wieder zurück, da ihm dieselben, wie er
angab, durch die Qualen der Folter abgedrungen worden
waren, die Schöffen Nikolaus Groß und Hans Imhof aber
betheuerten bei ihrem Eide, daß der Angeklagte freiwillig
und ohne Marter sein Geständniß abgelegt habe, der Un—
glückliche war nicht mehr zu retten, ohngeachtet der von vie—
len Seiten, auch von Markgraf, Albrecht und seiner Ge⸗
mahlin eingelegten Fürbitten; nicht diese, nicht seine hohe
Würde, nicht seine früheren Verdienste bewahrten ihn vor
einem schmählichen Tode. Freundlichkeit und Milde lösen
zuweilen die starre Binde vor den Augen der Gerechtigkeit,
und zeigen ihr das Verbrechen und den Unglücklichen, der
es begangen, in einem sanfteren Lichte, Haß, Neid und Rache
aber ziehen die finstere Verhüllung nur noch fester zu. Ni⸗
kolaus Muffel wurde verurtheilt, dem Nachrichter übergeben,
und mit dem Strange hingerichtet. Drei Tage hing sein
entseelter Leib am Hochgerichte, von 12 Reisigen bewacht,
dann wurde er abgenommen, erst nach Eschenau gebracht,
später aber auf dem St. Sebaldus-Kirchhof begraben.
Er hinterließ sechs Söhne und zwei Töchter. Der jüngste
seiner Söhne, Gabriel, ist im Jahre 1478 wieder in den Rath
gewählt worden.
In jenen Zeiten des Kampfes mit Worten und mit dem
Schwert hatte sich die Stadt Nürnberg auch der Uebergriffe
der sogenannten westphälischen Gerichte, (Freigerichte, Vehm⸗
gerichte) zu erwehren, welche hier, als den Geist und die
Zustände des Mittelalters ebenfalls charakterisirend, nicht still⸗
schweigend übergangen werden dürfen.
Obgleich diese Gerichte eine ganz eigenthümliche Erschei⸗
nung gewesen sind, auch die Zeit, die Art und Weise ihres
Ursprungs bis jetzt noch immer in Dunkel gehüllt ist, so— wa⸗
ren sie doch keineswegs so gestaltet, wie sie dem gläubigen Leser
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