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gaben überlieferte; niemand anders als dem Kaiser und
seinen Nachfolgern sollten sie verantwortlich sein! Der
Rat bestand aus 42 Mitgliedern, von denen 34 die Patrizier,”
23 _Geschlechter,*? stellten. Um die wichtigeren Angelegen-
heiten geheimer zu behandeln, hatte er schon frühzeitig
einen Ausschuss mit den eigentlichen Staatsgeschäften
betraut. Diesen sogenannten Selekt bildeten sieben Rats-
herren mit dem Titel kaiserlicher geheimer Räte. Zu ihnen
gehörten vor allem die zwei ersten Ratsherren, die patrizi-
schen Losunger.*‘ In den Händen der beiden lag die
städtische Finanzverwaltung‘; nur sie nebst den ihnen
beigegebenen drei patrizischen Losungräten überblickten
fortwährend die Finanzen. Einmal jährlich mussten die
zwei Losunger den fünf übrigen Mitgliedern des Selekts
iiber ihre Finanzverwaltung Rechenschaft ablegen. Nur
das Siebenerkollegium also und die drei Losungräte
wussten über Activa und Passiva, über Einnahme und Aus-
gabe Bescheid. Gegen diese Form der Verwaltung wandte
sich der Unwille in der Stadt.
Neben dem Rat stand ein Bürgerausschuss, die Ge-
nannten, auch grösserer oder äusserer Rat geheissen.® Ein
Jemokratisches Element war demselben zugesellt, indem
hier Leute jeden Standes und Berufes sein mussten. Doch
hatte der Magistrat einen zuverlässigen Stamm Getreuer
unter den Genannten, da bei ihnen verfassungsmässig eine
1, $ 50 der Schrift von 1787.
2. $ 26 der Schrift. — Rösel 144 f., 148; Reicke 234 f., 260.
3. Im Jahre 1797: Reicke 107.
4. $ 51 der Schrift von 1787. — Rösel 145 ff.; Reicke 109,
261f., 266. -
5. $ 51 der Schrift. — Reicke 262.
6. Sie nennen sich auch „den grösseren Rat und die Bürger-
schaft“, „die nürnbergische Bürgerschaft und ihr Ausschuss‘; s. die
Schrift von 1787 und J. F, Roth: Verzeichniss aller Genannten des
grössern Raths zu Nürnberg, 1802,