fullscreen: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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gaben überlieferte; niemand anders als dem Kaiser und 
seinen Nachfolgern sollten sie verantwortlich sein! Der 
Rat bestand aus 42 Mitgliedern, von denen 34 die Patrizier,” 
23 _Geschlechter,*? stellten. Um die wichtigeren Angelegen- 
heiten geheimer zu behandeln, hatte er schon frühzeitig 
einen Ausschuss mit den eigentlichen Staatsgeschäften 
betraut. Diesen sogenannten Selekt bildeten sieben Rats- 
herren mit dem Titel kaiserlicher geheimer Räte. Zu ihnen 
gehörten vor allem die zwei ersten Ratsherren, die patrizi- 
schen Losunger.*‘ In den Händen der beiden lag die 
städtische Finanzverwaltung‘; nur sie nebst den ihnen 
beigegebenen drei patrizischen Losungräten überblickten 
fortwährend die Finanzen. Einmal jährlich mussten die 
zwei Losunger den fünf übrigen Mitgliedern des Selekts 
iiber ihre Finanzverwaltung Rechenschaft ablegen. Nur 
das Siebenerkollegium also und die drei Losungräte 
wussten über Activa und Passiva, über Einnahme und Aus- 
gabe Bescheid. Gegen diese Form der Verwaltung wandte 
sich der Unwille in der Stadt. 
Neben dem Rat stand ein Bürgerausschuss, die Ge- 
nannten, auch grösserer oder äusserer Rat geheissen.® Ein 
Jemokratisches Element war demselben zugesellt, indem 
hier Leute jeden Standes und Berufes sein mussten. Doch 
hatte der Magistrat einen zuverlässigen Stamm Getreuer 
unter den Genannten, da bei ihnen verfassungsmässig eine 
1, $ 50 der Schrift von 1787. 
2. $ 26 der Schrift. — Rösel 144 f., 148; Reicke 234 f., 260. 
3. Im Jahre 1797: Reicke 107. 
4. $ 51 der Schrift von 1787. — Rösel 145 ff.; Reicke 109, 
261f., 266. - 
5. $ 51 der Schrift. — Reicke 262. 
6. Sie nennen sich auch „den grösseren Rat und die Bürger- 
schaft“, „die nürnbergische Bürgerschaft und ihr Ausschuss‘; s. die 
Schrift von 1787 und J. F, Roth: Verzeichniss aller Genannten des 
grössern Raths zu Nürnberg, 1802,
	        
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