ligiösen Fragen beteiligt haben, so trägt doch in jenen
Jahren die Politik im ganzen den Stempel der Neu-
tralität. Und das musste. in einer Zeit, in der es in
mehr als einer Angelegenheit ein entschiedenes Für
oder Wider galt, gleichbedeutend sein mit Schwäche.
Es ist wohl möglich, dass die Handwerker das gefühlt
haben, und da ausserdem in ihren Kreisen Sympathien
mit den Bauern vorhanden waren, so dürfte es nicht
reiner Zufall sein, dass gerade in den Jahren die Rats-
verlässe wieder von Zusammenstössen zwischen Hand-
werk und Rat Zeugnis geben. Am 31. X. 1523 heisst
es: bey den geschwornen maistern der platner ver-
nemen, warumb sy etlich uff irem handtwerck gestrafft,
so aim rat gedient haben, und herwiderpringen (1410),
Deutlicher lässt sich darüber der folgende Verlass aus
vom 3. XI.: die platnergesellen sol man von wegen das
sie ein one wissen eins ratz und von wegen desselben
dinstz gestraft haben „jeden Gesellen drei Tage auf
einen Turm oder ins Loch und ihnen Frist geben bis
Natalis“ (1411). Worin dieser Dienst bestanden hat,
lässt sich kaum feststellen. Es ist möglich, an den
„Dienst zum Heiltum“ zu denken; dieser findet sich
erwähnt in dem Verlass vom 30. IV. 1487. Tatsächlich
wurden die Heil(ig)tümer, d.h. die Reichskleinodien
und -reliquien, im Jahre 1523 zum letztenmal öffentlich
gezeigt. Nun war aber der für dieses Fest bestimmte
Tag, der vierzehnte Tag nach dem Karfreitage, der
Freitag vor Misericordia domini. Es ist daher wegen
des zeitlichen Abstandes nicht an diesen Dienst zu
denken. Und der Gelegenheiten, dem Rat zu dienen,
war in jenen erregten, unsichern Tagen genug. Am
nächsten liegt wohl, an einen militärischen Dienst zu
denken, den der eine, der von seinen Genossen gestraft
wird, geleistet hat. Wenn hier der Dienst zum Heil-