Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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reichen Überlieferung findet, so haben wir eine Zeit 
vor uns, in welcher tatsächlich nichts Wesentliches 
sich in unserm Gewerbe ereignete. Erwähnt sei 
nur aus dem Jahre 1517 ein Antrag wegen der 
Zahl der Lehrjungen, welchem entsprochen wird: 
jeder soll nur einen Lehrjungen halten und nach den 
Lehrjahren soll einer zwei Jahr gesellen — oder 
knechtsweyss arbeiten, ehe er Meister wird (10J5). 
Mit dem Jahre 1521 beginnt wieder eine Periode 
regeren Lebens in unserem Handwerk. Sie wird ein- 
geleitet durch einen Vorfall zünftlerischer Natur. 
Beim Rat läuft das Schreiben eines Hans Oten, Plattners, 
ein, das man dem Handwerk vorhalten soll und ihnen 
sagen das sie schreiben; es ey kein zunft hie, darumb 
sie ime nicht raten konen (1299, vom 7. III). Nach 
dem Sprachgebrauch des furhalten war offenbar der 
Rat der Meinung, dass die Plattner nicht ganz un- 
schuldig an diesem Brief des Oten gewesen seien. 
Einen Verkehr mit dem Boten des Betreffenden lehnt 
der Rat von vornherein ab mit dem Zusatz: desgleichen 
sol man sein poten sagen ein rat wis ime nichtz zu 
raten. Es galt dies wohl für den Fall, dass er sich 
mit der Antwort des Handwerks nicht zufrieden ge- 
geben hätte. 
Der nächste Verlass des gleichen Jahres hat das 
Zeichen zum Gegenstand. Nach den Stellen, in denen 
uns bisher die Zeichenpraxis begegnete, hielt man es 
so, dass das Handwerk Material verarbeitete, das beim 
Verlassen des Hammers geprüft und gezeichnet war. 
Das fertige Stück Arbeit wurde dann noch einmal 
— von den Geschworenen — geschaut und, wenn die 
Plattnerarbeit genügte, gezeichnet mit dem Zeichen 
des Handwerks, dem Adler. Das geschah wohl, wenn 
der Harnisch oder was es sonst sein mochte, „aus-
	        
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