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reichen Überlieferung findet, so haben wir eine Zeit
vor uns, in welcher tatsächlich nichts Wesentliches
sich in unserm Gewerbe ereignete. Erwähnt sei
nur aus dem Jahre 1517 ein Antrag wegen der
Zahl der Lehrjungen, welchem entsprochen wird:
jeder soll nur einen Lehrjungen halten und nach den
Lehrjahren soll einer zwei Jahr gesellen — oder
knechtsweyss arbeiten, ehe er Meister wird (10J5).
Mit dem Jahre 1521 beginnt wieder eine Periode
regeren Lebens in unserem Handwerk. Sie wird ein-
geleitet durch einen Vorfall zünftlerischer Natur.
Beim Rat läuft das Schreiben eines Hans Oten, Plattners,
ein, das man dem Handwerk vorhalten soll und ihnen
sagen das sie schreiben; es ey kein zunft hie, darumb
sie ime nicht raten konen (1299, vom 7. III). Nach
dem Sprachgebrauch des furhalten war offenbar der
Rat der Meinung, dass die Plattner nicht ganz un-
schuldig an diesem Brief des Oten gewesen seien.
Einen Verkehr mit dem Boten des Betreffenden lehnt
der Rat von vornherein ab mit dem Zusatz: desgleichen
sol man sein poten sagen ein rat wis ime nichtz zu
raten. Es galt dies wohl für den Fall, dass er sich
mit der Antwort des Handwerks nicht zufrieden ge-
geben hätte.
Der nächste Verlass des gleichen Jahres hat das
Zeichen zum Gegenstand. Nach den Stellen, in denen
uns bisher die Zeichenpraxis begegnete, hielt man es
so, dass das Handwerk Material verarbeitete, das beim
Verlassen des Hammers geprüft und gezeichnet war.
Das fertige Stück Arbeit wurde dann noch einmal
— von den Geschworenen — geschaut und, wenn die
Plattnerarbeit genügte, gezeichnet mit dem Zeichen
des Handwerks, dem Adler. Das geschah wohl, wenn
der Harnisch oder was es sonst sein mochte, „aus-