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sehen zu. wollen, verbietet eine einfache Betrachtung
des Arbeitsziels: Herstellung von Harnischen und Ver-
wandtem. .Dass die Plattner nicht nebenher Gelb-
giesser waren oder ähnliches, dürfte ebensowenig ein
mittelalterliches Charakteristikum sein. Unsere mo-
dernen Waffenschmiede sind auch keine Kupferschläger
oder Galanteriewarenfabrikanten. — Die Beschaffung
des Rohmaterials, worunter hier allerdings keine Erze,
sondern das arbeitsfertige Metall zu verstehen ist,
geschah damals durch Beauftragte, welche wohl die
Bestellungen im grossen ausführten. Festzuhalten bleibt
Verarbeitung von zwei, als. verschieden angesehenen
Materialien Stahl und Eisen. Letzteres begegnet am
4. XIT 1490. als Blech (H. 424).
Das folgende Jahr bringt einen Verlass, der zu
einer grossen Zahl von. Hypothesen ‚Anlass geben
könnte, beschäftigt er sich doch mit den Unzuträglich-
keiten, die infolge der Gewohnheiten bei Erlangung
und Ausübung des Meisterrechts zutage traten. item
die geprechen, so der meisterstück halb auff dem
platnerhantwerk vor augen sind, von den geschworenen
meistern. und auch den andern zu vermeinen und rat-
slagen (H.432, vom 28.1V.1491). Hatten sich Schwierig-
keiten eingestellt infolge‘ der Mannigfaltigkeit der
Meisterstücke? Sehen wir die ersten Vorboten einer
Sprengung des engen Bandes, das die Schutzwaffen-
schmiede umschloss? Oder handelt es sich um einen
Gegensatzzwischen der Allgemeinheit der Meister und den
Geschworenen? Fast möchte man das letzte vermuten.
Abseits von unserm Hauptinteresse aber tief
hinein in das Verhältnis zwischen Handwerk und Rat
führt ein Verlass aus dem Februar 1492: ein Plattner
sucht um Erteilung: des Meisterrechts nach und wird
von den geschworenen Meistern — sambtlich, wie aus