Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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12, IX. 1509 traten beide Parteien wie gleichwertig 
miteinander auf, Ich führe dies Stück besonders des- 
wegen an, weil es uns einen interessanten Blick in 
die Nürnbergische Handelspolitik tun lässt: das gesetz 
mit den balirern und plattnern das den, so auswendig 
nit bürger sein, nichzit soll gegeben werden abzustellen 
und das dem bischof von Bamberg zu schreiben. Und 
doch den platnern in geheimbd sagen, das sie die 
hieigen balierer vor den ausswendigen furdern; dess- 
gleichen den balierern das auch anzesagen (H. 823). 
Interessant ist die leise Andeutung der wirtschaftlichen 
Abhängigkeit der Polierer der in dem „furdern“ liegt. 
Der Kampf um die Existenz geht aber immer weiter; 
am 15. IX. 1513 beschliesst der Rat: der harnisch- 
palirer zettel soll man ratschlagen, ob irem begern 
mog volg geschehen oder nit, und herwiderpringen 
(H. 952). Diese schriftliche Eingabe dürfte wohl auch 
eine Phase im Streite um die Sache darstellen. Einen 
halben Monat haben die Ratsherren überlegt, jeden- 
falls nicht ohne auch die Meinung der Plattner wieder 
eingeholt zu haben. Wieder die gleiche Antwort. Am 
3, Oktober wird das Begehr „ein geschworenes Hand- 
werk zu machen“ abgelehnt ebenso etlich ordnung 
und gesetz irs anzaigens zu geben, sol pleiben hinfüro 
wie bisshere (H. 954). Wieder verstreichen zwei Jahre, 
und die Unsicherheit, die in der nahen Berührung und 
dem Ineinandergreifen beider Tätigkeiten liegt, kommt 
von neuem zum Ausbruch. Fast scheint es, dass der 
Rat selber nicht mehr weiss, wie er entscheiden soll, 
er beschliesst am 12, VI. 1515: von wegen der irrungen 
zwischen den harnischpalirern und platnern soll man 
meister Wilhelm von Worms!) vernehmen und sein 
1) Über Wilhelm von Worms, vgl. Gurlitt a.a.0. S.42.u. a.
	        
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