Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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bezeugt ferner eine Gruppe von Verlässen, welche 
Aufschluss über die Organisation des Messererhand- 
werks im Innern gibt. So Nr. 327, vom 29. VITI. 1486. 
Es ist zugleich ein Beweis dafür, wie eifersüchtig der 
Rat alle Regungen von zünftischen Ambitionen über- 
wachte. Da hatten in Wendelstein, einem Dorfe bei 
Nürnberg, Messerer, Klingenschmiede und Schleifer eine 
Bruderschaft gegründet und für dieselbe ein bestetigung 
des bischofs zu Evstet erlangt. Solcher Bruderschaft 
halben, haben sie versamungen auch verpot und gepot 
und pene furgenomen, auch die kranken leut zu bewegen 
understanden, gelt und gut an ir bruderschaft ze 
schaffen ete. Das alles wird ihnen strikte verboten; 
aber sust ir bruderschaft mit dem gotsdienst ze halten, 
das lasse ein rat geschehen. Auch diese Episode zeigt 
den engen Zusammenhang zwischen Messerern und 
Klingenschmieden. Offenbar stellt hier der Rat — ob 
mit Recht oder Unrecht? — diese Erscheinung unter 
den stereotyp wiederkehrenden Passus der Ordnungen, 
welche jede Art des Zusammenbietens untersagt, Ihm 
also erschien wohl die Bruderschaft nur als ein Deck- 
mantel für zünftlerische Regungen, und so darf, bei 
der bekannten Nervosität, mit welcher er diesen Dingen 
nachspürte und entgegentrat, die schroffe Ablehnung 
nicht wundernehmen. 
Eine neue Regung zu grösserer Selbständigkeit, 
dieses Mal in der Stadt selber, unterdrückt der Rat 
mit dem Verlass vom 6. VIII. 1518. Weil kein Hand- 
werk in Nürnberg ein eigenes Siegel hat, sollen auch 
die Messerer darin keine bevorzugte Stellung ein- 
nehmen, sondern den Herrn vom Rat ir habend sigill 
derselben ursachen halben und nit in schain ainicher 
straff zu überantworten. Eine Beaufsichtigung der 
Messerer in dieser Weise durfte sich um so mehr
	        
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