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stand wie die Klingenschmiede. Der Verlass aus dem
Januar bedeutet eine Episode, welche auf die Dauer
dies Verhältnis nicht verschieben konnte, die Messerer
blieben das bevorzugte, führende Handwerk. (Es
braucht auch nicht zufällig zu sein, dass sich ge-
schworene Meister der Schwertfeger in meinem Material
nicht finden.) Man wird sich die Sache so vorstellen
müssen, dass die Nebenbetriebe: Kingenschmicde,
Schwertfeger (Schermesserer) an einer freien Kunst
gemessen wohl ein Handwerk mit Satzungen waren,
doch so, dass ihre Kompetenzen an diejenigen der
Messerer, Plattner usw. nicht heranreichen konnten,
So dass man also drei Stufen in der Nürnberger
„Handwerkshierarchie“ annehmen muss, was Mummen-
hoff vielleicht, wenn anders ich ihn recht verstehe,
andeuten will, mit dem Unterschied, den er zwischen
Gesetz und Ordnung zu machen scheint. Es gab also
1. freie Künste, 2. reglementierte Gewerbe, 3. Hand-
werke. Damit wäre von der an einer andern Stelle
von Mummenhoff gegebenen Zweiteilung abzugehen.
Wie oben bei den Klingenschmieden haben wir
es auch hier mit einem Ringen der Schwertfeger um
Gleichberechtigung zu tun. Das Verhältnis blieb denn
auch auf die Dauer nicht friedlich. Im Juli 1523 sind
beide Handwerke wieder vor dem Rate mit Supplikation
und Klage, und es soll versucht werden, sie gütlich
zu vereinen (1390). Vermutlich handelt sich auch hier
wieder um eine Konkurrenzangelegenheit, wie denn
auch im Dezember gleichen Jahres die Schwertfeger
einen neuen Versuch machen, sich neben den Messerern
Geltung zu verschaffen. Sie bringen den Rat dazu
(15. XII, 1523, 1429), dass er mit den Geschworenen
der Messerer handeln will, dass sie ihnen zulassen
die rappir uff die neuen manier, doch on schalen oder