fullscreen: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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Volksschule besucht hätten, so sollte per modum transitorii jedem an 
dem Sitze einer vollständigen Gewerbschule befindlichen Gymnasium ein 
eigener geprüfter Lehramtskandidat beigegeben werden, welcher die be— 
—VV denselben auch die 
Anfangsgründe der lateinischen Sprache insoweit beibringen sollte, als 
solches Zeit und Verhältnisse nur immer gestatteten. Doch sollte diese 
Maßregel nur jenen Jünglingen zu gute kommen, welche bereits zu 
Anfang des nächsten Studienjahres ohne zurückgelegte Lateinschule in 
die landwirtschaftliche und Gewerbschule übertreten würden. Dieses 
Übergangsstadium sollte mit dem Jahre 1838 sein Ende erreichen. 
Betreffs des Unterrichts in den neueren Sprachen, an welchem 
den städtischen Behörden so viel gelegen war, enthält die hohe Ent— 
schließung folgenden Passus: „Den zum Besuche der Realien an den 
Gymnasien befähigten Gewerbschülern steht zwar auch die Teilnahme 
an dem Gymnasialunterricht in lebenden auswärtigen Sprachen frei; 
da aber dieser Unterricht an den Gymnasien nicht sowohl auf die 
Fertigkeit im Ausdruck und Stil, als vielmehr auf das Erlernen der 
Regel und auf das Verständnis der in jenen Sprachen geschriebenen 
wissenschaftlichen Werke gerichtet ist, den landwirtschaftlichen und Ge— 
werbschülern dagegen hierin eine größere Fertigkeit und sorgfältigere 
Ausbildung wünschenswert erscheinen muß, so wird sehr gern ge— 
sehen werden, wenn die mit Gewerbschulen versehenen 
Städte einen eigenen Unterricht in fremden Sprachen für 
die nach höherer Bildung strebenden Schüler und ins— 
besondere für junge Kaufleute begründen. Wo ein solcher 
Unterricht erforderlich ist, fällt sodann die Teilnahme an dem Gym— 
nasialunterricht in den fremden Sprachen von selbst weg, und es sind 
dort diesem Unterrichtszweige namentlich solche Stunden zuzuweisen, 
welche den in Werkstätten nicht beschäftigten Schülern vorzugsweise 
verfügbar bleiben. Zu erfolgreicherem Besuche dieses Unter— 
richtes soll namentlich den Schülern vom Handelsfache 
auf Begehren ohne alles Bedenken ein beträchtlicher Teil 
der Zeichnungsstunden erlassen werden.“ 
Unter dem 14. September wurde sodann noch auf die Verhand— 
lungen vom 12. August verfügt, daß vorläufig, um die Erforder— 
nisse der neu zu begründenden Schule mit den dermaligen verfügbaren 
Mitteln ins Gleichgewicht zu setzen, eine individuelle Kombination der 
Lehrkräfte der polytechnischen Schule mit der Kreisgewerbschule und die 
Besorgung der noch unbesetzten Lehrfächer mit Funktionären gegen 
Remuneration gestattet sei. Sobald aber die Mittel vorhanden wären,
	        
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