Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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In der neueren Zeit bildete die Einrichtung Faufmännifcher/ 
Schiedsgerichte den Gegenftand vielfacher Erörterungen. Über 
den Augen oder die Notwendigkeit folcher, welche analog den 
Bewerbegerichten mit Dertretern aus dem Kreife der Prinzipale 
und der Handlungsgehilfen bejetßt würden, läßt fich ftreiten, in 
Nürnberg befteht eine Deranlaffung zur Einführung folcher Schieds- 
gerichte nicht; das Mertkantil-S$riedens: und Schiedsgericht er- 
cheint als vollkommen geeignete Znftanz zur Entjcheidung von 
Streitigkeiten zwifchen Prinzipalen und Handlungsgehilfen, das 
Amt der Marktvorfteher gewährt das Vertrauen, zudem befteht, 
wenigftens in Nürnberg, zwijchen den erwähnten Kreijen Feine 
derartige Intereffenkollifion, welche eine getrennte Dertretung als 
notwendig oder wünfchenswert erfcheinen ließe. 
Wenn daher auch das Merkantil-S$riedens: und Schieds- 
gericht mit feiner dermaligen Kompetenz nur eine geringe Chätig: 
Feit entfaltet und entfalten Fann, und das Beftehen diefes Sonder: 
gerichts Feine abjolute Notwendigkeit bildet, jo bleibt es doch von 
großem Nugen und feine fernere Erhaltung fchon gewiffermaßen 
aus Pietät wertvoll, es ift ein Stück Alt-Nürnberg, ein Denkmal 
aus einer ruhmvollen, glänzenden Dergangenheit des Zürnberger 
Bandelsitandes, des Nürnberger Handelsrichterftandes ! 
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