Sie werden mit mir die Schwäche dieser Beweisführung
ohne weiteres durchschauen. Stefanie hätte ihren Sohn
unmöglich nach 21 Jahren wiedererkennen können; selbst
wenn sie das aber getan hätte, genügte das selbstverständ-
lich nicht, um eine Thronkandidatur Hausers aufzustellen.
Dagegen wäre Hausers Ermordung eine mehr als gefähr-
liche Unternehmung gewesen: wurde der Täter gefaßt,
und nannte er seinen Auftraggeber, so entstand in ganz
Deutschland eine Empörung, die für den Zaren viel be-
denklicher war als etwaige Erbfolgestreitigkeiten in Baden.
Im Verlauf ihrer Beweisführung hat sich Klara Hofer
erlaubt, die drei letzten Buchstaben des Spiegelschrift-
zettels umzustellen (aus M. L. Ö. in L. M. Ö.) und dann
so zu deuten: „Ludwig, Metternich, Österreich.‘‘ Der
Täter wollte also bekunden: Hauser stirbt an Bayern und
Österreich; denn Nikolaus muß Bayerns Ansprüche auf
Nordbaden niederschlagen und alle aufrührerischen Be-
wegungen unterdrücken, wobei ihm im Wege stehen:
Ludwig I., der Hauser für seine Zwecke benutzen will,
Metternich und Österreich, die ihn stützen. Aber Klara
Hofer erklärt nicht, warum bei der richtigen Fassung
„M. L. Ö “der unglückliche Ludwig zwischen Metternich
und Österreich eingeschaltet wird, wo doch obendrein
Metternich und Österreich damals identische Begriffe
waren.
Ich möchte Frau Hofer mit einer Hypothese beschenken,
die auch keinen Anspruch auf Wahrscheinlichkeit hat,
aber doch wohl besser als die ihre ist: M. L. Ö. kann be-
deuten: Maximilian Joseph (ersten König von Bayern),
Ludwig I. (zweiten König von Bayern) und Fürst Öt-
tingen-Wallerstein, seinen Minister. Darin läge doch noch
sin gewisser Sinn, wenn man auch von einer Anstiftung
zum Mord durch den Zaren natürlich absehen muß.