Volltext: Haushalts-Rechnungen Nürnberger Arbeiter

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Beruf Gesammtein-Hiervon Lohneinnahme — andere 
kommen des Mannes! der Frau Einnahmen 
Schreiner . 
Paler. .. 
Metalldrücker 
Stukkaturer. 
Lackirer .. 
S„chreiner . 
daglöhner 
2. 
188721 
76038 
174513834 
153234 
1581,70 
1464,04 
913183 
67,61 
64,22 
18,67 
2945 
6887 
7188 
81467 
rozen: 
3. 93 
rozent 
18,46 
35,78 
4,14 
1719 
55 
62 
126 86 
1617 
8,51 
21 
8 
Es ergibt sich somit in dieser Gruppe in den Gesammteinnahmen ein Antheil 
des Lohneinkommens des Mannes von 75,65 Proz., der Frau von 9,09 Proz., 
somit des Ehepaares von 84,74, so daß 15,26 Proz. der Einnahmen auf andere 
Zuellen zurückzuführen sind. Bei keinem Gliede dieser Gruppe beruht das 
gesammte Einkommen auf dem Lohneinkommen des Mannes, blos in einem Falle 
auf dem Lohneinkommen des Ehepaares und blos in einem weiteren Falle hat 
die Frau durch ein Lohneinkommen zu den Gesammteinnahmen nicht beizutragen 
gehabt. Die ergänzenden Einnahmen sind auf folgende Quellen zurückzuführen: 
Bei dem ersten Schreiner 12,566 Proz. der Einnahmen auf Zahlung des in Kost 
und Logis bei demselben wohnenden Schwiegervaters, 1,78 Proz. auf Verkauf 
don Gegenständen, 1,80 Proz. auf Krankengeld und 2,82 Proz. auf andere Ein⸗ 
nahmen; bei dem Maler 20,38 Proz. für Aftermiethe und Kostgänger (Schwestern), 
7 Proz. auf selbstständige Arbeit nach Feierabend, 8,11 Proz. auf bezogenes 
Krankengeld, 0,84 Proz. auf ein Geschenk; bei dem Metalldrücker 0,18 Proz. 
auf Aftermiethe, 2,37 Proz. auf Krankengeld, 1 Proz. auf Entbindungsgeld, 
OD,64 Proz. auf Geschenke und dergl.; bei dem Lackirer machten 20,4 Proz. der 
Gesammteinnahmen Kostgängerei und Wäsche, 6,6 Proz. Krankengeld, 7,87 Proz. 
Entschädigungen für mannigfaltige Verwaltungsgeschäfte in Krankenkassenund Vereinen, 
Entschädigung für Referate und dergl.,, 0,64 Proz. Gewinne aus; bei dem zweiten 
Schreiner kommt ein Darlehen mit 0,69 Proz., ein Geschenk mit 1,08 Proz., 
Krankengeld mit 8,27 Proz., der Verkauf eines Gegenstandes mit 0,08 Proz. in 
Betracht; bei dem Taglöhner vertheilen sich die nicht als Lohneinkommen des 
Mannes und der Frau zu betrachtenden Einnahmen auf Zeugengebühr (0,18 Proz.), 
zuf ein Geschenk (0,88 Proz.) und auf Trinkgeld (0,83 Proz.) 
Auch bei der nun folgenden Gruppe, den aus vier Köpfen — Mann, Frau 
und zwei Kindern — bestehenden Haushaltungen findet sich kein aus der Kinder⸗ 
arbeit stammender Zuschuß zu den Gesammteinnahmen, was schon aus dem Umstande 
erklärlich ist, daß blos 5 Kinder 6—8 Jahre alt, alle übrigen jünger sind. Der 
Verdienft der Frauen spielt eine sehr große Rolle, blos drei Frauen haben kein 
Lohneinkommen und blos eine dieser Arbeiterfamilien konnte auf andere Einnahmen 
als auf die des Lohneinkommens von Mann und Frau verzichten. Diese Gruppe 
hietet in ihrer Einnahmenvertheilung das folgende Bild: 
Beruf 
Gesammtein⸗Hiervon Lohneinkommen 
nahme des Mannes der Frau 
andere 
Einnahmen 
Vorarbeiter .. 
Drechsler. .. 
Lebküchner .. 
Holzbildhauer. 
PVinselmacher 
Vt. 
—E 
1866.04 
1737 08 
1712 04 
162726 
Rent 
zu3 
8785 
66,78 
1281 
— 
IArnzent Prozent 
19,51 9,12 
41,00 1,15 
12,0 21,28 
27,00 0,49 
5357 
rentirers.
	        
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