Volltext: Haushalts-Rechnungen Nürnberger Arbeiter

Schon hier tritt das Lohneinkommen der Frau und andere Einnahmequellen 
ergänzend zur Deckung der Ausgaben des Haushalts ein; nur 85,19 Proz. der 
Einnahmen dieser Gruppe stammt aus dem Lohneinkommen des Haushaltungs— 
vorstandes*. Der Antheil der Frauenarbeit zur Deckung der Kosten des Haus— 
haltes betrug bei dem Former mit dem höchsten Einkommen in dieser Gruppe 
5,07 Proz., bei dem anderen Former 11,61 Proz., bei dem Dreher 1,21 Proz., 
bei dem Vergolder 17,00 Proz. Bei dem Posamentirer ist eine Ausscheidung 
der Einnahmen des Mannes und der Frau nicht möglich, weil deren gemeinsames 
Lohneinkommen 98,27 Proz. beträgt und eine Scheidung bei der gemeinsamen 
Arbeit nicht angängig erscheint, wenn man Künsteleien vermeiden will. Es ist aber 
selbstverständlich, daß bei einer Ausscheidung des Einkommens des Posamentirers 
weit wenigex als 85,19 Proz. der Einnahmen dieser Gruppe auf das Lohnein— 
kommen des Haushaltungsvorstandes kommen würde. 
Stellen wir nun dem gemeinsamen Lohneinkommen von Mann und Frau 
das übrige Einkommen entgegen, so ergibt sich das folgende Bild in Prozentzahlen. 
F vom Gesammteinkommen entfielen 
Beru f — 
3 ans den dohn de Monnche auf anderes Einkommen 
Former .. 
Posamentirer. 
Former.... 
Dreher .. . 
Vergolder 
1ilt 
300 
7 
ozent 
00 
68 
8 
33 
382 
Somit ergibt sich für die Gesammtgruppe eine Lohneinnahme von Mann 
und Frau von 93,99 Proz., während die anderen Einnahmen 6,01 Proz. betragen. 
Diese Einnahmen bestehen bei dem Posamentirer in einer zufälligen Einnahme 
im Betrage von 1,63 Proz. des Jahreseinkommens, bei dem zweiten Former in 
Verbandsunterstützung in der Höhe von 4,562 Proz. des Jahreseinkommens, eine Ein— 
nahme die man zum Lohne rechnen könnte und in Einnahme von Aftermiethern 1,08 
Proz., beim Dreher beträgt die Einnahme aus Aftermiethe 11,783 Proz., beim Ver— 
golder entfallen auf Aftermiethe und Zahlung von Kostgängern 2,43 Proz., auf 
Nebenarbeit O, 01 Proz., auf Krankengeld 0,46 Proz. und auf Verwendung von Erspar— 
nissen 5,88 Proz. Es ergibt sich somit schon in dieser Gruppe, daß selbst das gemein— 
same Lohneinkommen von Mann und Frau zur Führung eines einfachen Arbeiter— 
haushaltes nicht ausreicht, daß vor Allem die großen Kosten für die Miethe nur 
leichter bestritten werden können, wenn etwas größere Wohnungen, die relativ 
billiger sind, gemiethet werden, so daß die Aufnahme von Aftermiethern ermöglicht 
wird. Daß die Aftermiethe und Kostgängerei Arbeit der Frau erfordert, daß 
hier auch ein Beitrag der Frau zur Erbhbaltung der Familie vorliegt, sei nur 
nebenbei bemerkt. 
Betrachten wir nun die nächste Gruppe, deren Familienbestand aus Mann, 
Frau und einem Kinde besteht. Keines der Kinder steht im erwerbsfähigen 
Alter, keines trägt etwas zu den Kosten der Haushaltung bei, 5 von den 
7 Kindern standen im Alter von / bis 114, Jahren, bedurften somit in hohem 
Maße der Pflege der Mutter, trotzdem haben von diesen 5 Müttern 4, davon 3 
in sehr erheblicher Weise zu den Kosten des Haushalts beizutragen gehabt, zwei 
Kinder waren 8 bezw. 10 Jahre alt. Nach dem Gesammteinkommen gruppirt 
sich dieser Theil unseres Beobachtungskreises folgendermaßen: 
NNuter Nichtberücksichtigung des Verdienstantheiles der Frau des Posamentirers.
	        
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