SR
Handwerfe — c38 waren ihrer zwölf: Beutler, Feilenhauer,
slafdhner, Heftelmacher, Kammmader, Kannengießer, Meifever,
Neberfchuiede, Panzermacher, Ringmacher, KRothfchmieve,
Scheibenzieher — vor fich geladen und vernommen hatte.
Den Meiftern war erklärt worden, daß der Kat befchlofen
habe, daz Kaiferlihe Mandat auszuführen, fie möchten ihre
Wünfche vorbringen. Darauf feien, fo berichtet der Aus-
ichuß, die Handwerker alle einhellig gewefen und möchten
jehr wohl leiden, daß genannte Schenken und Zufchickgefellen
abgeftellt würden. Doch müffe das allerorten gefchehen und
jonderlih, wie die Beutler anzeigten, in der Kaijerlichen
Majeftät Landen, al3 in Öfterreidh, Behatım u. f. w., auch
zu Leipzig und Straßburg. Denn fonjt würde man in Den
genannten Handwerken viel mutwillige Gefellen finden, die
Ach zufanımen verbünden und mit einander an Die Orte
ziehen würden, die folche Ordnung nicht aufgehoben hätten.
Das aber wäre für die Meifjter nicht allein hHöchft befchwerlicdh,
jondern fie würden dazır Die Gefjellen nach) einander verlieren
und alfo in ihren Gandwerken verhindert und „in umnot-
türftigen umwiderpringlichen fchaden gefürt.“ Ginge man
jedoch allenthalben gleichmäßig vor, jo hätten fie nichts Da-
gegen einzuwenden. Denn dadurch würde viel Anmabung
und Hochmut verhütet und das verurjacht, daß die SGefellen
fürder um Jo viel fleißiger, da wo das Ein- und Ausfchenkfen
und auch andere Zehen abgeftellt würden, über ihrer Arbeit
blieben. Der Kat folle ihnen andere Zufchick-SGefebe und
Drdnungen, deren fie nicht entbehren könnten, nad) der Art
jedes Handwerkes geben. Der ANusfdhuß warınte vor Über
eilung; der Kaifer. follte erfucdht werden, in feinen Erblanden
zuerft die Ordnung ins Werk zu feßen und für das ganze
Reich auf einen Tag die Durchführung der Maßregel an-
zuordnen. Sonjt bliebe das Unternehmen wirkungslos und
richte nur Schaden an. Dies Ergebnis wird nach Ulhm und