Objekt: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

flüssig war folgende vom Lokalausschuß der Buchdruckereibesitzer verbreitete -lug⸗ 
schrift: „An die Buchdruckergehilfen Nürnbergsl Die tariftreuen Prinzipale haben 
das Interesse, diejenigen Gehilfen, welche gesonnen sind, den bis zum 3). Dezember 
d. J. geltenden Tarif einzuhalten, gegen alle Ausschreitungen zu schützen. Sie halten 
sich daher für verpflichtet, diese Gehilfen und Hilfsarbeiter darauf hinzuweisen: 
) Daß der 8 153 der Gewerbeordnung lautet: „Wer Andere durch Anwendung 
cörperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufs— 
erkiärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen zum Behufe der 
Trlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Cinstell- 
ung der Arbeit Teil zu nehmen, oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch 
aleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurück— 
uütreten, wird mit Geföngnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allge— 
neinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.“ b) Daß Jeder, der droht, 
Jemand wegen Vichtbeteiligung an einem Streik, so lange der jetzige Tarif gilt, 
don der Unterstützungskasse auszuschließen, eine strafbare Handlung begeht. Rürn— 
derg, am 8. Oktober 180).“ 
Dieses Schriftstück kann die Gehilfenschaft Deutschlands, also auch die NRürn- 
bergs, nicht treffen, denn mie hat dieselbe zu ungesetzlichen Handlungen sich ver— 
eiten lassen. Dazu ist sie zu gut organisiert; sie besitzt eine vortrefflich geschulte 
Armee, die in Ausübung ihres täglichen Berufes gelernt hat, zu kämpfen, ohne zu 
solchen Mitteln greifen zu müssen, und wir weisen deshalb die uns imputierten Ab— 
ichten energisch zurück. Hat doch ein hiesiger, angesehener Prinzipal erst jüngster 
Tage seinem Personal ungefähr folgendes erklärt: „In den 23 Jahren, seit welchen 
ich meine Buchdruckerei leite, ist ein einziges Mal ein Konflikt vorgekommen, 
der jedoch noch einigen Tagen zur Zufriedenheit beider Teile geschlichtet wurde.“ 
Im Uebrigen ist die Tarifgemeinschaft aufgehoben, die Vertreter derselben 
kungieren nicht mehr und es kann deshalb von keinem bis zum 39. Dezember d. J. 
geltenden Tarif gesprochen werden, da der Termin des in Gültigkeit zu tretenden 
joch nicht festgesetzt ist. — Während vor 8 Cagen der „Kurier“ der gesamten so— 
ialdemokratische Presse eine kühle „ablehnende“ Haltung gegenüber pnseren 
Forderungen zuschob, will er nun plötzlich dieselbe Bewegung zu einer sozialdemo⸗ 
kratischen stempeln! Es ist aber doch klar, man wendet sich eben an die Stelle, 
die uns entgegenkommt, die uns unterstütztt Warum blieben uns die Spalten 
anderer Feitungen verschlossen? Mit Freuden wäre es begrüßt worden, wenn sich 
der „Kurier“ dazu entschlossen hätte, die Forderungen der Gehilfen zu kördern. 
Es muß hier betont werden, daß der Unterstützungsverein Deutscher Buch⸗ 
drucker, der die Agitation für Verkürzung der Arbeit in die Hand genommen hat, 
sich volltkommen auf gewerkschaftlichem Boden befindet, und am wenigsten steht es 
einem Organ des Freisinns zu, in der angeführten gehäs—sigen Weise gegen Ar— 
beiter aufzutreten, welche Angehörige der verschiedensten Parteirichtungen sind, ihre 
oͤkonomische Lage innerhalb des Vahmens der heutigen Gesellschaftsordnung zu ver— 
bessern streben. Gerade von Seite des Freisinns wird den Arbeitern das Koalitions⸗ 
recht, die Selbsthilfe als Waffe zur Erkämpfung besserer Arbeitsbedingungen usw. 
empfohlen, um nicht „sozialistischen Einflüsterungen“ anheim zu fallen. 
In Ar. 543 des „Fränkischen Kurier“ ist Folgendes zu lesen: „Hoffentlich 
wird diese Bewegung, die ja nach der Absicht der sozialdemokratischen Führer ledig— 
lich der erste Akt eines Vorgehens sein soll, welches sich später auf alle anderen 
Bewerbe zu erstrecken hätte, dazu führen, auf gesetzlichhem Wege der für die Freiheit 
und Selbständigkeit der Gehilfen so gefährlichen Verquickung der Unterstützungs- 
kassen mit den Lohnverhältnissen ein Ende zu bereiten.“ 
Damit ist klipp und klar die Behörde aufgefordert, einen Unterstützungsverein 
aufzulösen, welcher in den Jahren 1880-1890 folgende von allen Seiten an— 
erkannte Wirksamkeit entfaltet hat:
	        
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