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Diejelbe Haltımg beobachtete man fajt ein Yahrzehnt
{päter gegenüber einem MAufftand der Keßlergefellen. Aın
9. Diärz 1529 wird folgender Befehluß gefaßt: Nachdem
tlidhe Keßlergefellen von ihren Meistern Urlaub genommen
(wie die Meifter anzeigen), au3 der Urjacdhe, daß der Nat
iltngit abgelehnt habe, ihnen den Lehrjungen halber eine
Ordnung zu geben, ift befhloffen worden, den Sefellen zu
jagen, der Mat habe das Anfinnen von fich aus abgelehnt;
die Meifter trügen Feine Schuld daran, fondern hätten das
Gegenteil gefordert. Wollten fie deswegen hier ausziehen,
jo [afje der Mat foldhes gefhehen, doch jollten fie darnach
ihr Lebelang nit mehr Hereinkommen 7%, Die Meifter werden
vom Hat in Schuß genommen, die Gefellen müffen darüber
aufgeflärt werden, daß jene nicht die Ablehnung verfhuldet,
fondern fogar für die SGefellenfordberung eingetreten find.
Im übrigen aber verharrt der Rat auf feinem alten Stand-
puntft. Dieje Angaben zeigen deutlich die Kichtung des
Yates, fie weijen aber au darauf hin, daß in der Sejellen-
jhaft ein Lebhafter Drang zur Schaffung von Verbänden
wirkte, daß ihr eine gewifje thatfächlide Machtftellung gegen:
über den Meijtern eignete. Daß die Stadtverwaltung fo
oft genötigt wird, zu der Frage der Arbeiterorganifationen
Stellung zu nehmen, und daß fie zulebt fiG veranlaßt fieht,
von fi aus Ordnungen zu erlaffen, ift ein Zugeftändnis
an die Gefelen, das fi nur erklärt durch das in diefjen
ich mächtig regende Gefühl der Zufammengehöriakeit und
die beginnende Einficht in ihre Lage.
AS Beweis dafür, daß au fie frühe jhon Erfolge
erzielten, wird auf die direkt unter dem Rat und dem Stadt-
Gaumeifter ftehenden Zimmergefellen hingewiejen, Die feit
1425 alle vierzehn Tage eine Stunde vor der Zeit zum
Haben gingen. Man kann hinzufügen, daß die Steinmeben
und bald nachher die anderen Handwerke nachfolaten. edoch