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die ihnen auseinandergefeßt, „wie es 10 fein wäre, wem fie
zin eigenes Begräbnis hätten, damit fie nicht in die gemeine
Srube kämen“, eine Begräbnisftätte und um 1650 die zweite
auf dem Johanniskirhhof. Sin jeder Schuhknedht und Lehr-
junge, beißt e8 in der Stiftungsurlunde, fei er au ein
MeifterSjohn oder Bürgerskind, der foll einen Grofchen, alfo
drei Kreuzer dazır auflegen und nicht mehr, und ein jeder,
der fih Hier einfhreiben läßt, der Toll einen Grofchen neben
der Auflage und dem Einfdhreibgeld erlegen. Das fol immer
jo fein, und zur Erhaltung diefer Stiftung hat man ein
Schreibbuch aufgerichtet , darinnen alles zu finden ®, Zwei
Begräbnisftätten, die eine auf dem SZohannis-, die andere
auf dem Rocdhusfriedbhof, befaßen feit 1616 auch die Schreiner
zefellen, die von 1616—1644 ıumd von 1708—1718 über
die hier geftorbenen Schreinergejellen ein Verzeichnis geführt
Haben, damit, wenn über kurz oder lang Nachfrage Fomme,
ınan befjer al8 früher Auskunft erteilen und jedes Sefellen
Namen, auch feine Heimat, das Sahr, den Monatstag, auch
den Meijter, wo er gearbeitet, au ob er bei feinem
Meijter, oder im Spital oder an was für Orten fonft, was
Sott qnädiglich verhüten wolle, geficht habe, feftftelen fönne %*,
die jHüchternen Anfänge einer Art ftatiftifdher Aufzeihnungen.
Die Neformation hat den Brüderfhaften ihre Kirchliche Hülle
abgeftreift , von der Veinemeberbrüberfchaft läßt fidh, mie
Ipäter gezeigt werden foll, nacdhweifen, daß fie das Organ
für die wirtfdhaftspolitifdhen DBeltrebungen der Gefellenfhaft
war. Soweit die Verpflegung der Kranken nicht im Haufe
des Meifters gefhah, lagen in der Hegel wohl Verträge
mit den Herberg&vätern® vor. Die vom Rat ge[Haffenen
Oraanifationen find rein weltlicher Natur.