Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Eigenmächtigkeiten begehe, die dem Interesse der Stadt zuwiderliefen. 
Im Markgräflichen Krieg wurde dazu „von des Rats wegen“ ein 
besonderer „oberster Hauptmann über den gereisigen Zeug“ ernannt, 
der auch in der Kriegsstube Sitz und Stimme hatte. Er befehligte 
neben dem fremden „obersten Hauptmann der Gereisigen,“ wie er 
heißt, weil ihm im besonderen die ganze berittene Mannschaft, 
damals noch die Haupttruppe des Heeres, unterstellt war. Weil sich 
unter dieser eine große Zahl vom Adel befand, wurde er auch wohl 
als der Hauptmann „von den Edelen“ bezeichnet. Doch führte er 
überhaupt den Oberbefehl über die ganze Macht und die Hauptleute 
er Armbrustschützen, der Spießer (Fußknechte mit Spießen bewaffnet), 
owie die Genannten, die das Bürgeraufgebot befehligten, standen 
ämtlich unter ihm. 
Die bedeutenden außerordentlichen Ausgaben, die die Stadt in 
den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts für Kriegszwecke zu machen 
hatte, konnten natürlich nur durch die Eröffnung besonderer Einnahme— 
juellen gedeckt werden. So darf es uns nicht Wunder nehmen, daß 
vir in der Zeit unmittelbar vor und nach dem großen Kriege von 
einer Anzahl neuer oder wenigstens neu eingerichteter Steuern hören, 
deren wichtigste die im Jahre 1886 nach Ulrich Peuntingers Vor— 
schlag (vgl. oben) behufs Erzielung eines größeren Ertrages neu 
zeordnete Getränkesteuer auf Ungeld war. Dazu wurden 1387 eine 
wußerordentliche Kornsteuer, das sog. Losungkorn und in der zweiten 
hälfte des Jahres 1388 oder zu Anfang 1389 die damals durchaus 
ioch nicht als regelmäßige Steuer bestehende Losung erhoben. Neben 
allen den genannten Steuern kam dann aber eine Maßregel in Betracht, 
die wir nach unseren Begriffen von Recht und Eigentum allerdings 
als höchst ungerecht und gewaltthätig bezeichnen müssen, die aber dem 
Hewissen der damaligen Menschen auch nicht die geringsten Skrupel 
bereitet zu haben scheint. Diese Maßregel bestand ganz einfach in einer 
aur durch den Zeitraum weniger Jahre getrennten zwiefachen Berau— 
zung der Juden, die mittels einer umfassenden planmäßigen Tilgung 
hrer Schuldforderungen ins Werk gesetzt wurde. 
Die erste derartige Beraubung fand im Jahre 1885 statt. Und 
zwar war der Vorgang dabei folgender. Die 86 „gemeinen Städte“ 
des schwäbischen Städtebundes, dem, wie wir wissen, ein Jahr zuvor 
1384) auch unser Nürnberg beigetreten war, trafen mit dem König 
Wenzel ein Abkommen, daß sie ihm „von der Juden wegen“ in runder 
Spmme 40000 Gulden auszahlen wollten. Dafür ließ ihnen dieser 
freie Hand, unter einander eine Vereinbarung zu treffen, deren Ergebnis 
folgendes war.
	        
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