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Auf dem Luginsland.
genauer prüfender Leser mindern“. Die Kreisregierung empfiehlt
also die anhaltendste Aufmerksamkeit für die Außerungen des der
Sorgfalt des Magistrats seine glücklichere Lage verdankenden Fremd—
lings, weil „sich bei unbefangener Durchgehung der bisher verhan—
delten Akten nicht verkennen lasse, daß der angebliche K. H. nicht
immer den gleichen Grad von Unwissenheit und Kind—
lichkteit verrate, was wenigstens den Verdacht erregt, er möge
durch irgend eine tief eingeprägte Furcht zur Verhehlung manches
ihm bekannten Verhältnisses bestimmt werden“. Übrigens „erkannte
die K. Regierung den menschenfreundlichen Eifer des Magistrats und
seines 1. Vorstandes mit Wohlgefallen an und sah fleißiger An—
zeige der ferneren Ergebnisse mit lebhaftem Interesse entgegen“.
Die zu spät unterdrückte gruselige Bekanntmachung ver—
anlaßte selbstverständlich zunächst allerlei Klatschanzeigen, wodurch
unschuldige Leute von den Gerichten behelligt worden sind. So be—
zeichnete Anna Marg. Kraus von Thannsüß bei Kaltenbrunn (Land—
gericht Neustadt a. d. Waldnaab), Ehefrau des Kupferdruckers Krem—
schütz in Nürnberg, Kaspar Hauser den 18. Juli 1828 als das
Kind eines Priesters aus Weiden und der Revierförsterstochter
Nanetta Baumann. Gegen Nanetta, und in der Folge auch gegen
ihre Schwester, wurde eine langwierige Untersuchung eingeleitet. Nach
einer Gebärdenote der Untersuchungskommission vom 28. November
1829 (Act A III f. 97) war sie gegen ihre Angeber „zum Krallen
und Beißen förmlich bereit“, und „setzte der Inquirent sich hinter
den Tisch, weil sie sich ihm immer mehr genähert hat“. Auf die
11. Frage („Zeuge bekundeten, schon im Jahre 1810 vernommen zu
haben, daß ihr Knabe für eine falsche Leiche gehalten worden sei“)
antwortete sie: „der Teufel müßte solche Leute, die das beschworen,
beim lichten Tage holen, er brauche hierzu nicht die Nacht.“ Und
auf Frage 52: „Niederträchtige Menschen, denen ich auf der Stelle
einen Batzen ins Gesicht speie, nur diese können so etwas sagen oder
vpermuten.“
Hätte sich irgend ein unschuldiger Erzieher noch melden können?
Umnöglich! Denn bloß auf Grund von Behauptungen, die noch
durch nichts belegt waren, wurde der Fall als „unerhört“, Kaspar