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jedoch die Statuten vom 18. November 1833 in Urt. 3:
„daß c8 jedem Mitgliede freiftehe, eine Aktie auf feinen Namen,
vder eine auf jeden Inhaber Lautende zu verlangen. In bdiefen
Statuten, tie ihre definitive Feftftelung am 18. November 1833
bei dem Zufammentritt aller Aktionäre erhalten Haben, wird der
Sejelljchaft die Bezeichnung „Ludwig s-Sijenbahn-SGefelljhaft“
beigelegt, wozu, fowie zur Ausführung des Unternehmens die
minifterielle Crlaubdnif unterm 17. Juli 1833 eingetroffen war
mit der Bedingung, daß die Benennung erft dann in Wirkfamfkeit
zu ireten habe, „wenn die Abnahme einer für die wirkligHe Reali-
fivung des vorliegenden Planes Hinreidhenden Aktienzahl erfolgt
jein wird.” Das alphabetifjche Verzeichnis der Subfkribenten vom
1. Dezember 1833 weift eine Zeichnung von 137,500 fl. auf;
die größte Summe, 12,500 ffl., wurde von einem quiesSzirten
Poftamtsfekretär 3. aus Würzburg gezeichnet. .
Dem Minifterialfhreiben vom 17. Juli 1883 waren Bemer-
fingen der Kal. oberftien Baubehörde beigegeben, denen wir Fol-
gendes eutnchnmen:;: „Es .ift cine erfreuliche Erfcheinung, den deut:
jehen Unternehmungsgeift endlich erwachen zu fehen, ur ein gemein:
nüßiges Unternehmen der Art auszuführen, und es ift zu wünfchen,
daß von Seite der Regierung demfelbden alle Begünftigungen zu
Theil werden, welche die Ausfäihrung fördern und erleichtern
fönnen.
Die oberftie Baubehörde glaubt um fo mehr, alles, was an
ihr Liegt, dazu beitragen zu müjfen, da fie JOhon im Jahre 1818
auf bie Zwedmäßigkeit einer Sifenbahıu zwirjchen Nürnberg und
Hürth aufmerfjam gemacht hat.
Weiter finden fih folgende auf die Schienenunterlage bezug:
fie Bemerkungen;
„Diefe fol in gehauenen Steinen von zwei Fuß im Quadrate
groß, welche 1 Fuß tief in den Grund gelegt werden follen, be-
jtehen. Allein dieje Steine Fönuen um fo weniger cine fejte, un
verrückbare Unterlage gewähren, da fie beinahe durchaus auf
feichtent, beweglichen Sandboden zu. liegen Fommen werden,
der über diefes beinahe überall mehr oder weniger hoch aufge:
Jüttet werden muß, und daher um fo Lockerer ift.
Hinfichtlidh des Frachttarifs für Waaren hat das Gutachten
folgende Bedenken:
„Auf einer guten und volllommen ebenen Straße ziehet ein
Pferd 15 Btr., 2 Pferde ziehen 30 Zeutner. Mechnet man für
biefe Waaren auf gewöhnlicher Straße chenfals 4 fr. Tracht, Io
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