Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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zwey dutzent guldengroschen verehren und das buch in die biblio- 
‘heck lifern. 
2761. [1615, XII, 28 a] 23. März 1616: 
Der kays. May. schreiben, darinnen begert wirdt, Hansen 
Petzolt, goldschmid, unverzüglich an den kays. hoff zu 
‚erschaffen, soll man demselben furhalten und seine erclerung 
wviderbringen. 
23762. [28 b] Hainrich Becken, maler, der von seinem 
‚ehrjungen ettliche gestolne sachen angenummen, drey tag auff 
ein versperrten thurn straffen und redlich sein lassen. 
3763. [1615, XIII, 33 b] 27. März 1616: 
Nachdem Hannß Petzolt sich erclert, auff der kays. May. 
jegern gen Prag zu raisen, [34 a] sobald er seine sach zur 
‚ichtigkeit werde gebracht haben, soll man ime sein übergebne 
schrifft wider zustellen und anweisen, dieselbe zum einschluß 
“uglich zu machen. 
2764. [1615, XIII, 38 b] 30. März 1616: 
Uff abhörung Hansen Pezolts bericht und erpieten, sich 
nach verrichtung seiner sachen an den kays. hoff zu verfüegen, 
ist ime anzuzeigen befohlen, dieweil der kays. May. begern gewest, 
las er sich alßbalden erheben soll, alß hielten Meine Herren 
dafür, er solte sich furderlich auff den weg machen; wann es im 
an zerung mangel und er dieselb bey Mang Dilherren nitt haben 
könne, wollen Meine Herren ime selbs auff widererstattung her- 
schiessen. 
2765. [1615, XII, 41 b] 1. April 1616: 
Hansen Behem, maler, soll man auff begern Georg Paulus 
Nützels [zulassen, das er] Jörgen Fridrich Nothafft, der sich durch 
ettliche ärtzt besichtigen lassen will, behausen möge auff 2 tag, 
ime aber sagen, er soll hinfüro solche leut nitt einnemen; den 
Nothafft aber soll man mitt dem wein übersehen. 
2766. [1616, I, 8 a] 3. April 1616: 
Zu Genandten deß grossern raths sein ertheilt: 
als letzter) Hanns Peutmüller, goldschmid. 
2767. [1616, I, 8 a] 4. April 1616: 
Zu Genandten deß grössern raths sein noch ferner ertheilt 
Sebastian Roth, jubilirer.
	        
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