Volltext: Nürnberg im Mittelalter (3. Band)

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Sum Jahre 1364165 Spricht (Auerbach, Berith Abraham S, 6 Anm), 
fehl die Ortsangabe, Ein Sohn AMeirs Namens David besconet 
Uns als Frankfurter Steuerzahler in den dortigen Bechenbüchern 
der Jahre 2398-1400: Kriegk 8. 549. Die Vebersiedelung AMeirs 
nach Wien sine in den Jahren 1302-1 295 vor sich, In Wien 
Wird cr als Maister Mair (Mayer) der Jude von Erfurt (Maister 
Mairl der Jude von Wien) bei Geldgeschäften der Jahre 7306, 
97, 1407 und 1404 erwähnt (Schweinburg in Reruc des Etudes 
juires XX VII, 115 FF). Als seinen Sohn nennen Wiener Urkunden 
2405 und 1403 Salman, als seine Frau, die in selbstständiger 
Firma Geldseschäfte macht, 1404 Hadaszin, die 7. üchter des reichen 
Wiener Juden Steuszlein. Das T. Ödesjahr Meirs ist noch unbekannt. 
Die Urk. 1404 Jan. 24 (Rewe XX VIT, 116) ist von Schweinburg 
(S. I17) nicht verstanden worden, daher auch seine Behauptungen, 
dass Meir 1405 sein Rabbinat niederleste und nach 7403 nicht 
mehr lebte, irrtümlich sind. Hadassin ist 2404 noch keine Wittwe, 
ste schliesst. nur Selbstständig ein Geschäft ab, Meir und sein Sohn 
Salman erfreuen sich noch des Lebens, ersterer ist nach zuie vor Rablr- 
HEF. — Dass unser Nürnberger Rabbiner Meir von Frankfurt 
mit einem der beiden vorgenannten Frankfurter Rabbiner Namens 
Meir identisch ist, darf für sicher gelten. Bei der Wahl, sich für 
einen. der beiden Meir zu Entscheiden, spricht die KrÖösscre Wahr- 
Scheinlichkeit für Meir von Erfurt. Dieser wäre demnach 7387 
von Frankfurt nach Nürnberg Sezogen und nach ZWEÄHrISCHM 
Aufenthalte daselbst wieder nach Frankfurt zurückgekehrt. Meir 
von Frankfurt statt Meir von Erfurt wird er in unserem 
Sudenzinsbuche vielleicht zum Unterschiede von dem bereits früher 
in Nürnberg ANSÄSSIGEN reichen Juden Mayr [Meir, Meirlein] zon 
Erfurt (S. 24 ff) genannt, 
S. 32 Text Z. 7 v. u. Die Marginalie 1385 April 21 Zst 7n 
zunde Klammern einzuschliessen. — #bid, letzte ZZ, des Textes 
LXXXIMI® statt LXXXI tertio. 
SS. 2637: Der Vertrag 1591 März 5 ist ausser bei Hegel auch bei 
Baader, Nürnberger Polizeiordnungen, S. 225 gedruckt, 
S. 40 Text Z. 6 vu. käufflerin szat Käufflerin. 
S. 4r Z. 8: zinse statt zinze. 
S. 41 Z. 25: Der Sangmeister Michel von Weil steuert. nach den 
Angaben des Judenzinsbuches 7796-1408 (S. 41, 46 40. 52)
	        
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