Volltext: Unterricht || der Visitatoren an die || Pfarhern im Kur=||f[ue]rstenthum zu || Sachsen.|| Wittemberg ||

des Superattendenten. 
illich teglich biten / das er vns nit mit diser schar⸗ 
pfen ruten straffe. Von solchen dingẽ ists nůtze / offt 
predigen / Denn es sind die rechte gůtte werck / auff 
die vns die schrifft auch uͤberal weyset. Das ist 
aber darumb / das sich die Pfarher nit zancken sol⸗ 
len / vmb solcher sachen willen. Nit das man solch 
leuten aiten muͤsse / Wo es auch gefallen ist / nicht 
not wider auff zuͤrichten. 
Von verordnung des 
Superattendenten. 
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Iser Pfarher sol superatten 
dens sein / auff all andere Priester 
so un ampt oder Refir des orts 
sitzen / Sie wonen vnter den Cloͤ⸗ 
stern / Stifften / den vom Adel / o⸗ 
der andern / Vñ fleissig auffmerck 
—— en haben / das in den obbestimp⸗ 
ten Pfarhen / recht vnd Christlich geleret / vnd das 
wort Gottes / vnd das heylige Kuangelion reyn vñ 
trewlich geprediget / vñ die leuͤt mit den heyligen sa 
cramenten / nach auffsatzung Chꝛristi / seligklich ver 
sehen werden / Das sie auch ein gůt leben fuͤren / da 
mit sich das gemeyn volck bessere / vnd keyn erger⸗ 
nus empfahe / vnd nicht Gottes wort zů entgegen / 
oder das zů auffruͤr wider die oͤberkeyt dienstlich / 
pꝛed gen oder leren. 
o nun der eyns oder mehr von eynem oder 
mehr Pfarhern oder Plevigern vomnunn oder 
N
	        
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