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Die Mürnberger Meijterfinger.
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angebracht. Sedruckte Zettel, die verteilt wurden, enthielten die ver-
ichiedenen Iiegeln, welche bei der Singfchule beobachtet werden mußten,
und verkündeten gleichzeitig, Daß, wer als erfter Sieger aus dem Preis-
Hıgen hervorginge, mit dem Schulfleinod oder Davidagewinn, einem
großen Gchäng, verchrt werden follte, während dem zweiten Singer ein
großer, Fünftlich gearbeiteter Kranz zufiel. In fpäterer Zeit wurden
aber, außer beim Singen an der „Zech“, auch noch andere Gaben
„verfungen“, die von Lichhabern der Schulfunft zu folchenm Zwecke
zeitiftet wurden.
Was uns durch Programme und Anfindigungen der Nürnberger
Singichule überliefert worden it, bezieht fich zwar nur auf Die jpätere
Heit, da die Meilterfinger bereit® in die Katharinenkirche übergefiedelt
waren, weshalb auch gewöhnlich der Katharinenfaal (denn als Kirche
hatte fie Jchom feit der Einführung der Reformation aufgehört) al3 die
eigentliche Meeifterfingerfirche bezeichnet wird. Aber die Einladungszettel
find uns deshalb von Wichtigkeit, weil fie auch die Scheidungen des
Sreifingens von dem Hauptfingen Deutlich darthunm. Außerdem enthalten
je die genauen Beftimmungen dariiber, was für „Semäße“ (d. h. biz
u welchen Umfang in der Verszahl der Strophen) bei dem einen und
andern Singen geftattet waren. Die Überfchrift des einen diejer Ein
(adıngs&zettel, der auch bereits die Katharinenkirche nemt, alfo aus dem
Anfang des 17. Jahrhunderts it, Anutet: „Auf Heutiger Singichule
geben etliche Liebhaber der Kumft den Meijterfingern etliche Gaben zu
verjingen”. Dann folgen die näheren DBeftimmungen: „Erftlich foll in
dem Hreyfingen gefungen werden: MNömifche und andere warhafftige
DHiftorien. Soll das Gemeß fein von 12 bis auf 20, zu dem Gleichen
aber von 11 bis auf 12. In dem „Sanptfingen“ foll gefungen werden
as dem alten und nenen Teitament. Soll das Semöäß ‚Jein von
20 bi$ auf 30. Bu dem Öfeichen aber von 20 bi8 auf 100“. Diefe
SBeftinumungen über das Gemäß (Zahl der Strophenzeilen) und über das
„Sfeichen“ (Konkurrenz, Preisfingen) entjprechen auch aus Ddiefer Beit
noch den Beftimmungen, wie fie un8 in der Schulordnung des
Sahres 1540 durch Hans Sachs felber fchriftlich überliefert find.
Hier aber folgt nun auch noch die Anzeige: man werde „vorher“ ein
Ichönes Lied „auf unfer Art 1md Weife zufammen fingen“, — alfo ein
Chorlicd, in welchem irgend eine Begebenheit nach einer vorhandenen
Volkswveije gefungen wurde. Nach einigen Verfen, in denen die Singer
zur VBethätigung ihrer Kunit angefeunert werden, heikt e3 am Schluffe: