Volltext: Hans Sachs und seine Zeit

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Die Mürnberger Meijterfinger. 
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angebracht. Sedruckte Zettel, die verteilt wurden, enthielten die ver- 
ichiedenen Iiegeln, welche bei der Singfchule beobachtet werden mußten, 
und verkündeten gleichzeitig, Daß, wer als erfter Sieger aus dem Preis- 
Hıgen hervorginge, mit dem Schulfleinod oder Davidagewinn, einem 
großen Gchäng, verchrt werden follte, während dem zweiten Singer ein 
großer, Fünftlich gearbeiteter Kranz zufiel. In fpäterer Zeit wurden 
aber, außer beim Singen an der „Zech“, auch noch andere Gaben 
„verfungen“, die von Lichhabern der Schulfunft zu folchenm Zwecke 
zeitiftet wurden. 
Was uns durch Programme und Anfindigungen der Nürnberger 
Singichule überliefert worden it, bezieht fich zwar nur auf Die jpätere 
Heit, da die Meilterfinger bereit® in die Katharinenkirche übergefiedelt 
waren, weshalb auch gewöhnlich der Katharinenfaal (denn als Kirche 
hatte fie Jchom feit der Einführung der Reformation aufgehört) al3 die 
eigentliche Meeifterfingerfirche bezeichnet wird. Aber die Einladungszettel 
find uns deshalb von Wichtigkeit, weil fie auch die Scheidungen des 
Sreifingens von dem Hauptfingen Deutlich darthunm. Außerdem enthalten 
je die genauen Beftimmungen dariiber, was für „Semäße“ (d. h. biz 
u welchen Umfang in der Verszahl der Strophen) bei dem einen und 
andern Singen geftattet waren. Die Überfchrift des einen diejer Ein 
(adıngs&zettel, der auch bereits die Katharinenkirche nemt, alfo aus dem 
Anfang des 17. Jahrhunderts it, Anutet: „Auf Heutiger Singichule 
geben etliche Liebhaber der Kumft den Meijterfingern etliche Gaben zu 
verjingen”. Dann folgen die näheren DBeftimmungen: „Erftlich foll in 
dem Hreyfingen gefungen werden: MNömifche und andere warhafftige 
DHiftorien. Soll das Gemeß fein von 12 bis auf 20, zu dem Gleichen 
aber von 11 bis auf 12. In dem „Sanptfingen“ foll gefungen werden 
as dem alten und nenen Teitament. Soll das Semöäß ‚Jein von 
20 bi$ auf 30. Bu dem Öfeichen aber von 20 bi8 auf 100“. Diefe 
SBeftinumungen über das Gemäß (Zahl der Strophenzeilen) und über das 
„Sfeichen“ (Konkurrenz, Preisfingen) entjprechen auch aus Ddiefer Beit 
noch den Beftimmungen, wie fie un8 in der Schulordnung des 
Sahres 1540 durch Hans Sachs felber fchriftlich überliefert find. 
Hier aber folgt nun auch noch die Anzeige: man werde „vorher“ ein 
Ichönes Lied „auf unfer Art 1md Weife zufammen fingen“, — alfo ein 
Chorlicd, in welchem irgend eine Begebenheit nach einer vorhandenen 
Volkswveije gefungen wurde. Nach einigen Verfen, in denen die Singer 
zur VBethätigung ihrer Kunit angefeunert werden, heikt e3 am Schluffe:
	        
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