Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
wenn seitens der Gemeinden oder Gemeindeverbände Baudarlehen für Wohnungsbauten
5.5. ährt werden (Verordnung vom 22. Januar 1926 — Staats⸗
unter ähnlichen Bedingungen gewä
mizeign V iaens vom 26. Januar 1926 über staatliche Darlehen zum Wohnungsbau
— Staatsanzeiger Ar. 23 — wurden die Bestimmungen der Ministerialbekanntmachung vom
28. Dezember 1925 durch Anordnungen bezüglich der Auszahlung der Darlehen (Ziffer 15
Absatz III), der Ausübung des Ankaufsrechts (Ziffer 10) und der Ablösung der Darlehen
(Ziffer 6hh) ergänzt.
d) Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg m. b. B.i).
Bautätigkeit. Bauteile J und II Johannis. Im Jahre 1024 ist das von der
Stadt im Erbbaurecht an der Ostenostraße zur Verfügung gestellte Gelände vollständig bebaut
worden. Zur Fortsetzung ihrer Bautätigkeit in einem anderen Stadtteil Aürnbergs mußte
die Gesellschaft erst ein geeignetes Baugelände suchen. Sie stellte deshalb bereits im Oktober o2⸗
den Antrag auf Überlassung der von der Stadt im Frühjahr 1924 erworbenen ehemaligen
Potzlerschen Grunostücke mit 5030 m — 5909] Quadratfuß an der Arug⸗ Marr⸗ und
Kirschgartenstraße, nachdem sich der Aufsichtsrat für die Auswahl dieses Geländes ausgesprochen
hatte. Durch Beschluß des Stadotrates vom 12. Aovember 1924 wurde dieses Ansuchen ge⸗
nehmigt. Ein weiterer Antrag im Februar 1925 ging dahin, das westlich anschließende
Grundstück mit einem Flächeninhalt von 3920 ,m — 46021 Quadratfuß, das die Stadt⸗
gemeinde im November 1924 zusammen mit anderen Grunoͤstücken von der Familie Ochsé
angekauft hatte, ebenfalls im Erbbaurecht abzugeben. Auch dieses Ansuchen wurde durch Be—
schluß des Staotrats vom 26. November 1924 genehmigt. Der Erbbauvertrag läuft bis zum
Jahre 1995; der Erbbauzins beträgt jährlich 40 Pfg. für den qm.
Aachdem damit die Geländefrage gelöst war, wurde im Februar 1925 um die Gewährung
der Baudarlehen für 15 Häuser mit 122 Wohnungen GBauteil J Johannis) nachgesucht.
Diese setzen sich zusammen aus:
14 Wohnungen mit 2 Zimmern, Küche und Abstellraum (mit uneingerichtetem Bad) von
durchschnittlich 50 qmn Wohnfläche;
„2 Zimmern, Kammer unod Küche von durchschnittlich 55 — 60 qm
Wohnfläche;
„ 2 Zimmern, Kammer, Küche und Abstellraum (mit uneingerichtetem Bad)
von durchschnittlich 55 -60 ¶Am Wohnfläche;
„3 Zimmern, Küche und Abstellraum (mit uneingerichtetem Bad) von
durchschnittlich 70 ,m Wohnfläche;
3 Zimmern, Kammer, Küche und Abstellraum (mit uneingerichtetem Bad)
mit 80 - 85 qm Wohnfläche;
„4 Zimmern, Kammer, Küche und Abstellraum (mit uneingerichtetem Bad)
mit durchschnittlich 100 ¶m Wohnfläche.
Die Gesamtkosten waren bei einem umbauten Raum von 42428 cbm unter Ansatz
von 26,60 .A für den obm mit 1135000 RA geschätzt einschließlich Dooo A Straßen—
herstellungskosten.
Die Deckung sollte erfolgen:
. durch ein staatliches Baudarlehen vonn.. .610000 Rcn,
d. s. 5 000 RA für jede der 122 Wohnungen,
durch ein gemeindliches Baudarlehen von .. ...
d. s. 117 EA für den Am Wohnfläche bei einer solchen
von 8766 qm unter Abzug des staatlichen Baudarlehens,
) Der Bericht bezieht sich auf das Kalenderjahr 1925.
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