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§
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Einleitung.
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weggezogen haben. Endlich wurde sie doch noch
von ibm erobert, und hernach seinem Schwieger⸗
sohn, Heinrich dem Stolzen, Herzog in Bayern,
als ein Lehen uͤbergeben. Diesem wurde aber die
Etadt vomK. Conrad dem III. als ein, zu denKayserl.
Domainen geboͤriger Ort, bald darauf wieder mit
Gewalt abgenommen, und dem Reich unmittelbar
von neuem unterworfen, auch ansehnlich erweitert;
indem man anf der Mittagseite der Pegnitz die
Stadt in der Lorenzer Pfarr zu bauen angefangen
hat, wie oben bey der ersten betraͤchtlichen Er⸗
weiterung angefuͤhrt worden ist.
In diesen Zeitraum faͤllt auch die Anordnung
des Butialers, eines Kayserlichen Beamten, wo⸗
von der erste schon 1108. in einer Urkunde vor⸗
kommt; der Reichs⸗eder Candvͤgte, eigentlich
Stadthalter in Staͤdten und Provinzen, welche
zu den Kayserl. Domainen gehoͤrten; der Burg⸗
grafen, welche nebenbey mit dem Landgericht be⸗
lehnt worden sind; der Reichsschultheisen, denen,
nebst den Schoͤpfen, die Gerichtsbarkeit in der
Stadt anvertrauet war; der Forstmeister und
Zeidelmeister, welche uͤber die Reichswaͤlde und
Bienenzucht gesetzt waren, und anderer Beamten,
von denen so lange die Jurisdiction des Kaysers
ausgeuͤbt, und die Einnahm der, ven diesen Kam⸗
merguͤtern gefallenen Revenuͤen besorgt wurde,
bis