Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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14 Von Suppen. 
ruͤhrs mit der uͤbrig siedenden Bruͤh an, richts 
denn uͤber das angefeuchtete Brod. So man 
will, kan man sie mit Citronen⸗Eßig, oder auch 
ein wenig darein gedruckten Citronen-Safft, nach 
eigenem Gefallen, saͤuerlich machen. 
Auf eine andere Art. 
Mach eine gute halbe Maas Fleischbruͤh sie— 
dend, zerklopfe indeßen 2. Eyerdottern, und thue 
Muscaten⸗ Bluͤh, ein wenig Cardamomen, Saf—⸗ 
ran und ein Stuͤck Butter darein, ruͤhrs mit der 
siedenden Bruͤh an, richts uͤber weiß gewuͤrfelt 
Brod: Wenn man sie aber sauer verlangt, so 
ruͤhre erstlich die Eyerdottern mit ein wenig Eßig, 
oder auch mit ein wenig Wein an, und gieß als⸗ 
denn die siedende Bruͤh daruͤber. NB. Man darf 
solche mit den Dottern nicht mehr sieden laßen, 
sondern nur gleich uͤber das Brod anrichten. 
Eine Hader⸗Suppe von Eyern. 
Zerklopfe 2. Eyer, das Weiße zusammt den 
Dottern, gieß ein halbe Maas Fleischbruͤh, oder 
halb Waßer und halb Fleischbruͤh daran, wiewol 
mans auch von lauterm Waßer machen kan, je⸗ 
doch, daß selbiges zuvor gesalzen werde, darnach 
thu ein wenig frisches Schmalz in eine Pfanne, 
laß es heiß werden, brenn einen Loͤffel voll Mehl 
darein; laß aber zuvor noch ein wenig erkalten, 
und gieß das Wasser oder die Bruͤh samt den Ey⸗ 
ern allgemach daran, laß es mit stetem Ruͤtrn 
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