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dem Etat des Jahres 1892 beziehen, mit Einrechnung des in der
Schule sich bietenden Nebenverdienstes, aber ohne Einrechnung der
staatlichen Dienstalterszulage, von den definitiven Lehrern 94 einen
Gehalt zwischen 1560 und 2000 Mk., 146 zwischen 2000 und 2500 Mk.
and 69 zwischen 2500 und 3000 Mk,
Die unmittelbare Aufsicht über die Volksschule üben gegen-
wärtig folgende Inspektionen:
ı. Die Inspektion der protestantischen Stadtschule mit 26 Klassen,
2. >» “katholischen Schule. . . . 40
3.» „protest. Schulen im Sebalder
Burgfrieden (Wöhrd) . ...00.0040000000 04
4. Die Inspektion der protest. Schulen im Lorenzer
Burgfrieden (Tafelhof, Steinbühl, Gostenhof) . 76
5. Die Inspektion der Sebalder Simultanschule,
a. mit 47 Klassen der inneren Stadt,
b. mit 29 Klassen des Burgfriedens (Maxfeld,
St. Johannis) . .... . . . zusammen » 76
6. Die Inspektion der Lorenzer Simultanschule
a, mit 40 Klassen der inneren Stadt,
b. mit 28 Klassen des Burgfriedens (Tafelhof,
Gostenhof} ‚ . zusammen *
68
306 Klassen.
Zur Plenarschulkommission gehören ausserdem noch folgende,
der Lokalschulkommission unterstellte Inspektionen:
7. Die Inspektion des Port’schen Instituts. . . . . mit 77 Klassen
8. > der Höheren Töchterschule . . .
9. « Sebalder Knabenfortbildungs
schule
Lorenzer Knabenfortbildungs-
schule
Mädchenfortbildungsschule. .
Taubstummenschule
I0.
II.
[2.
100 Klassen.
Jede Inspektion besteht aus einem Kgl. Inspektor und einem
Magistratsrate als Schulpfleger. Von den Inspektoren sind 6 (1., 2.,
3., 4., 7.1 8.) geistlichen und 6 (5., 6., 9.» 10 IL, 12.) weltlichen
Standes. Sämtliche Inspektoren und Schulpfleger zusammen bilden
mit den Schulreferenten und dem Schuladjunkten unter dem Vorsitze
des I. Bürgermeisters als Vorstandes der Schulbehörde die Plenar-
versammlung der Lokalschulkommission, in welcher seit 1862 auch
Vertreter der Lehrerschaft, z. Zt. elf an der Zahl, mit beratender
Stimme teilnehmen. Diese Plenarversammlung, zu welcher bei Fragen
der Gesundheitspflege auch der Kgl. Amtsarzt beigezogen wird,
beschliefst über Gegenstände, welche alle Schulen im Bereiche der
Lokalschulkommission gemeinsam berühren. Die Kgl. Lokalschul-
kommission ist dem Magistrat gleichgeordnet; beide Behörden stehen
unter der Kgl. Kreisregierung von Mittelfranken.
Der Aufsicht der Kgl. Lokalschulkommission sind endlich auch
das Töchterinstitut der Englischen Fräulein, die heiden Frauenarheits