Volltext: Die Entwicklung des Nürnberger Volksschulwesens bis zum Jahre 1892

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dem Etat des Jahres 1892 beziehen, mit Einrechnung des in der 
Schule sich bietenden Nebenverdienstes, aber ohne Einrechnung der 
staatlichen Dienstalterszulage, von den definitiven Lehrern 94 einen 
Gehalt zwischen 1560 und 2000 Mk., 146 zwischen 2000 und 2500 Mk. 
and 69 zwischen 2500 und 3000 Mk, 
Die unmittelbare Aufsicht über die Volksschule üben gegen- 
wärtig folgende Inspektionen: 
ı. Die Inspektion der protestantischen Stadtschule mit 26 Klassen, 
2. >» “katholischen Schule. . . . 40 
3.» „protest. Schulen im Sebalder 
Burgfrieden (Wöhrd) . ...00.0040000000 04 
4. Die Inspektion der protest. Schulen im Lorenzer 
Burgfrieden (Tafelhof, Steinbühl, Gostenhof) . 76 
5. Die Inspektion der Sebalder Simultanschule, 
a. mit 47 Klassen der inneren Stadt, 
b. mit 29 Klassen des Burgfriedens (Maxfeld, 
St. Johannis) . .... . . . zusammen » 76 
6. Die Inspektion der Lorenzer Simultanschule 
a, mit 40 Klassen der inneren Stadt, 
b. mit 28 Klassen des Burgfriedens (Tafelhof, 
Gostenhof} ‚ . zusammen * 
68 
306 Klassen. 
Zur Plenarschulkommission gehören ausserdem noch folgende, 
der Lokalschulkommission unterstellte Inspektionen: 
7. Die Inspektion des Port’schen Instituts. . . . . mit 77 Klassen 
8. > der Höheren Töchterschule . . . 
9. « Sebalder Knabenfortbildungs 
schule 
Lorenzer Knabenfortbildungs- 
schule 
Mädchenfortbildungsschule. . 
Taubstummenschule 
I0. 
II. 
[2. 
100 Klassen. 
Jede Inspektion besteht aus einem Kgl. Inspektor und einem 
Magistratsrate als Schulpfleger. Von den Inspektoren sind 6 (1., 2., 
3., 4., 7.1 8.) geistlichen und 6 (5., 6., 9.» 10 IL, 12.) weltlichen 
Standes. Sämtliche Inspektoren und Schulpfleger zusammen bilden 
mit den Schulreferenten und dem Schuladjunkten unter dem Vorsitze 
des I. Bürgermeisters als Vorstandes der Schulbehörde die Plenar- 
versammlung der Lokalschulkommission, in welcher seit 1862 auch 
Vertreter der Lehrerschaft, z. Zt. elf an der Zahl, mit beratender 
Stimme teilnehmen. Diese Plenarversammlung, zu welcher bei Fragen 
der Gesundheitspflege auch der Kgl. Amtsarzt beigezogen wird, 
beschliefst über Gegenstände, welche alle Schulen im Bereiche der 
Lokalschulkommission gemeinsam berühren. Die Kgl. Lokalschul- 
kommission ist dem Magistrat gleichgeordnet; beide Behörden stehen 
unter der Kgl. Kreisregierung von Mittelfranken. 
Der Aufsicht der Kgl. Lokalschulkommission sind endlich auch 
das Töchterinstitut der Englischen Fräulein, die heiden Frauenarheits
	        
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