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die Burghut, Behausung und Hofstatt mit dem Turmstück
und 14 Pfund Ewiggeld aus dem Lorenzer Wald und den
Fürreuten an die Stadt Nürnberg *).
Eine weitere Burghut, westlich von der ebengenannten,
die in einer Behausung und Hofstatt bestand, war zwei
Jahre vorher aus dem Besitz des Albrecht von Colditz,
Kammermeisters König Sigmunds und Hauptmanns der
Fürstentümer Schweidnitz und Jauer, an die Stadt über-
gegangen. Die königliche Bestätigungsurkunde bezeichnet sie
als „Behausung und Hofstatt zwischen der Margarethenkirche
and dem Türmlein (muß, wenn man andere Urkunden
vergleicht, Thürlein heißen), wo man herab in die Stadt
zehet“. Nach dieser Bestimmung könnte man versucht sein,
die Burghut der Hasen und Kolditz für die gleiche zu
halten, die dann zwei Inhaber gehabt haben müßte, Aber
die örtliche Bestimmung der Urkunde leidet an einiger
Unklarheit. Ihre Lage stellt sich klarer in den ältesten
Stadtrechnungen dar. Sie ist nach diesen gleichbedeutend
mit der Behausung „bei dem Prunn“ (dem tiefen Brunnen),
wo die Stadt zwei Wächter unterhielt. 1377 wird sie ein-
fach als „castrum“ angeführt, ein Beweis, daß sie ein festes
Haus war. Nach allem ist anzunehmen, daß oberhalb der
Hasischen Burg, und zwar etwa da, wo der durch das
Himmelsthor hinaufführende Weg die Platte des Burghofes
erreicht, ein weiterer Thorabschluß bestand **), zu dessen
Deckung diese Hut bestimmt war.
*) Das Häuslein gleich am Eingang des Thores der Kaiserburg
auf der linken Seite gehörte zur Hasischen oder Waldstromerschen
Burghut. Über der Thür ist eine einfache Bronzetafel in die Mauer
aingelassen, welche folgende Inschrift trägt:
Nihil est ex omnibus rebus humanis praeclarius aut praestantius
quam de re publica bene mereri. MDLXI. (Nichts Herrlicheres und
Vortrefflicheres gibt es in der Welt, als sich um das Vaterland wohl
verdient zu machen.)
**) Für einen solchen Abschluß spricht noch der Umstand, daß
die Hasenburg auch ihren eigenen Brunnen hatte. der auf der nörd-
KFehen Seite in der Mauer seine Stelle hat.