Metadaten: Die Gewerb- und Realschule in ihrer Beziehung zur niederen gewerblichen Bildung

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Stufe des gewerblichen Unterrichts eine besondere 
Werktagsschule zu errichten, die nicht mit der für 
höhere Kurse bestimmten polytechnischen Schule verbunden 
sei; ferner verweisen wir auf den Nürnberger Antrag der 
Trennung des landwirtschaftlichen und gewerblichen Unter- 
zrichts und Verlegung in 2 Schulen, den Antrag auf Ein- 
richtung von eigenen Zeichen-, Bossier- und Modellierschulen, 
die Anregung auf Beseitigung des Faches der Technologie 
aus dem Lehrprogamm der Gewerbschule u. a. m. Die 
Nürnberger erkannten von allem Anfang, dass die Land- 
wirtschafts- und Gewerbschulen nicht allen gestellten An- 
sprüchen nachkommen könnten und waren nur durch 
wiederholten Befehl von oben dazu zu haben, dass alle einer 
Reihe von gesonderten Anstalten zu übertragenden Aufgaben 
auf die einzige Landwirtschafts- und Gewerbschule über- 
zugehen hätten. 
Aber auch die Regierung musste nicht unbedeutende 
Zugeständnisse an die Nürnberger Verhältnisse und die 
bestehenden Schuleinrichtungen machen. Es war das Ver- 
dienst Scharrers, sowohl durch eine Denkschrift, wie durch 
mündliche Verhandlungen in München anlässlich einer all- 
gemeinen Konferenz über die Lage der neuen Gewerbschulen 
von den praktischen Vorzügen der ehemaligen polytechnischen 
Anstalt in die neue Gründung so viel als möglich herüber- 
gerettet zu haben. 
Was war es nun. was die alte polytechnische Schule 
den Nürnbergern besonders wertvoll machte? Zunächst deren 
aindeutige Tendenz. Sie wollte nur dem Fortbildungszwecke 
der gewerblichen Stände dienen. Ohne höhere Berechtigungen, 
ohne Anwartschaft auf den Staatsdienst eröffnen und 
zugleich der niederen technischen Vorbildung dienen zu 
wollen, hatten sie in ihrer fachgewerblichen Einseitigkeit 
etwas Einheitliches , Zielbewusstes und Klares. Unentwegt 
and unverwirrt arbeiteten ihre Schüler einem bestimmt vor- 
gestecktem Ziele entgegen.*) Frei von dem Ballast innerlich 
*) Auch der Münchener Anstalt lag die Aufgabe ob, für die 
technischen Berufe des bürgerlichen Lebens wie den Stand 
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