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fie auch mit Recht des Vaters Namen führen, die Mütter dagegen
müffen um der Kinder willen viel leiblidhes Ungemach erdulden.
Sit nun die Freundjchaft unter gleichen oder ungleichen
Berjonen ftärfer? (VII, XVII, 553—559.) Ein Hauptgrund
der Freundfchaft ft gegenfeitige Ergänzung, deshalb i{t Die
heftändigite Freundihaft die zwijdhen Mann und Weib. Dagegen
ijt wieder ein Haupterfordernis eine gleichheitlidhe Sefinnung, Jonft
fehlt alles gegenjeitige Verftändnis.
Wie weit muß man in der FreundfhHaft gehen; muß ein
Freund auch bereit fein, für den Freund daS Leben zu alien?
(VIII, COXCIT, 361 ff.) Bei wahrer Freundjhaft handelt e3
fich nicht um Verwandtenliebe, Frauenliebe, Intereflengemeinfdhaft,
jondern „um die Tugendfreundfhaft, die [Sblichite WoMuft in diefem
eben“. Der Freund ift der edelite Teil des eigenen IhS. Diejen
zu erhalten, habe ih daz Recht, den wertloferen aufzugeben.
Dem fteht die Erwägung. entgegen, daß jeder die volle fittlidhe
Verantwortung für fih fjelber allein zu tragen hat. Ein billiger
Enticheid liegt darin, daß fein Freund den Freund in gleicher
Sefahr verlaffen darf, daß aber auch keiner einfeitig fich tollfühn
in Gefahr werfen darf, fonft erlifcht die Verpflichtung des andern.
Müßiggang und Luxus ruinieren Land und Leute; was |cHhadet
mehr. von den beiden? (VIM, XVII, 560 ff.) Müßiggang läßt
verarmen und führt zum Lafter. Für Pracht dagegen }pricht, daß
fie Arbeit inz Land bringt, Erwerb {chafft, die Künfte fördert,
daz Leben menfjchenwürdiger geftaltet. Dennoch hat auch die
Prachtliebe ihre Nachteile. Sie führt zur Verachtung . des
Heimijchen, zur Finanzzerrüttung, zu Verweichlidhung, macht die
Menichen {tolz und übermütig.
„Ein Knab, der ein fchönes Kleid anträgt, dunket fich mehr als
fonften, und verachtet einen andern, der fchlechter bekleidet ift.“
Schließlich it: der Müffiggang eine Urjache des Prachts, und der
Pracht eine Urfache des Müffiggangs.
Wit den ernjten wechjeln auch leichtere Lebensfragen; wie
jteht’3 3. 3. mit den Scherzreden überhaupt, find fie fittlich zulälfig
oder nicht?. (VIIT, CCXIV, 397—403.) Gewiß find fie geftattet,