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Um Sterbelager zweier Prinzen.
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In dem Vertrag von Ried (September 1818) und in einem ge—
heimen Vertrag vom 23. April 1815 waren sterreich und Bayern
einig geworden, daß Bayern den Ersatz von Gebietsteilen, welche
sterreich ihm abgedrungen hatte, aus dem Lande des Großherzogs
von Baden erhalten sollte. Als ob jene Staaten diese Gebiete nie
durch völkerrechtliche Verträge unbedingt abgetreten hätten, sollte der
Breisgau an sterreich, die badische Pfalz aber und der Main- und
Tauberkreis, wie man es beschönigend nannte, an Bayern zurück—
iallen“.) Dieser Heimfall sollte nach dem Aussterben des badischen
Mannsstammes (d. h. der direkten Zähringer Linie), die man in den
genannten Verträgen willkürlich vorausfetzte, stattfinden. „Für diesen
Fall hielten die bayrischen Kronjuristen noch einen zweiten, ebenso
erstaunlichen Rechtsanspruch bereit. Die Graffchaft Sponheim an
der Nahe hatte einst vier Jahrhunderte hindurch den Häusern Pfalz
und Baden gemeinsam gehört, und nach dem Beinheimer Entscheide
vom Jahre 1428 sollte beim Erlöschen des einen Hauses die ge—
) Zu vergleichen sind hauptsächlich Varnhagen von Enfe, Denkwürdig⸗
keiten, IX. (Leipzig, 1859); C. Th. Heigel, Ludwig J., König von Bayern (Leip⸗
zig, 1872), S. 73: Pläne zur Wiedergewinnung der Pfalz, S. 94: Neue Be—
nühungen für Wiedergewinnung der Jungpfalz (über Kaspar Hauser S. 395,
unkritisch, Feuerbachs Buch und Memoire werden sogar verwechselt); J. Heilmann,
Feldmarschall Fürst Wrede (Leipzig, 1881) S. 458; H. von Treitschke, Die
Anfänge des deutschen Zollvereins (Preußische Jahrbücher XXX, 1872 S. 494),
Deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts, II. Leipzig, 1882) S. 134, 361, 482,
III. S. 620.