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zukommenden Anteil an den Versicherungsbeiträgen, sondern vielfach 
das Ganze zu leisten haben. Ist es ja doch eine sehr häufige 
Klage, daß die Dienstboten es für selbstverständlich halten, daß 
die Herrschaft die Kranken- und Invaliditätsversicherungs-Beiträge 
ganz zahlt und der Herrschaft nicht einmal dafür danken. Nach— 
stehend folgt eine Tabelle mit der jährlichen Belastung für An— 
wesen des größeren, mittleren und kleineren Grundbesitzes. 
beschäftigte 
Personen 
rbeiter 
051 
Tagwer? 
3538 
78 
25 
*7 
Da. in AM, 
wenn sämtl. 
Beiträge ganz 
von der Herr— 
schaft geleistet 
werden. 
vʒ 
* 
* 
9 
F 
19, 18,61 8, 50 322,77 185,— 
42 6 50,62 61,29 
382 — 250 383,75 
4,34 3,226 34,64 31,79 
0,70 3,72 1,40 582 8,623 36,11 
1,96 1,67 484 7,97 1628 16,77 
Aus dieser Tabelle ergibt sich, daß die gesetzliche Be— 
lastung aus den drei Versicherungen beim größeren Grundbesitz 
ca. 75 *0, beim mittleren und kleinen Grundbesitz ca. 500/0 der 
Grundsteuer beträgt, wenn ohne Mithilfe von Kindern des Besitzers 
mit fremden Arbeitern gearbeitet wird, wo es aber die Dienstboten 
und Arbeiter verstanden haben, die ganzen Beiträge auf den 
Arbeitgeber abzuwälzen, übersteigen beim größeren Grundbesitze die 
Versicherungsbeiträge die Grundsteuer in erheblichem Maße, bei 
dem mittleren und kleinen Grundbesitze sind sie ungefähr gleich hoch. 
Auf dem in der Tabelle an erster Stelle angeführten Gute 
zu 512 Tagwerk werden pro Jahr rund 8800 Mk. Löhne ein— 
schließlich der in Anschlag gebrachten Kost ausgezahlt; die gezahlten 
Versicherungsbeiträge beziffern sich demnach bei gesetzlicher Leistung 
der Beiträge 1,600 des ausgezahlten Gesamtlohnes, bei Leistung 
der ganzen Beiträge 400 des ausgezahlten Gesamtlohnes. 
Treten die bisher genannten Mängel der Gesetze auch dem 
großen Publikum vor Augen und werden vielleicht manchmal 
über Gebühr hervorgehoben und getadelt, so entziehen sich andere 
schwerwiegende Mängel — ich habe hier vor allem das Invalidi— 
läts- und Altersversicherungsgesetz im Auge — teils den Augen 
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