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zukommenden Anteil an den Versicherungsbeiträgen, sondern vielfach
das Ganze zu leisten haben. Ist es ja doch eine sehr häufige
Klage, daß die Dienstboten es für selbstverständlich halten, daß
die Herrschaft die Kranken- und Invaliditätsversicherungs-Beiträge
ganz zahlt und der Herrschaft nicht einmal dafür danken. Nach—
stehend folgt eine Tabelle mit der jährlichen Belastung für An—
wesen des größeren, mittleren und kleineren Grundbesitzes.
beschäftigte
Personen
rbeiter
051
Tagwer?
3538
78
25
*7
Da. in AM,
wenn sämtl.
Beiträge ganz
von der Herr—
schaft geleistet
werden.
vʒ
*
*
9
F
19, 18,61 8, 50 322,77 185,—
42 6 50,62 61,29
382 — 250 383,75
4,34 3,226 34,64 31,79
0,70 3,72 1,40 582 8,623 36,11
1,96 1,67 484 7,97 1628 16,77
Aus dieser Tabelle ergibt sich, daß die gesetzliche Be—
lastung aus den drei Versicherungen beim größeren Grundbesitz
ca. 75 *0, beim mittleren und kleinen Grundbesitz ca. 500/0 der
Grundsteuer beträgt, wenn ohne Mithilfe von Kindern des Besitzers
mit fremden Arbeitern gearbeitet wird, wo es aber die Dienstboten
und Arbeiter verstanden haben, die ganzen Beiträge auf den
Arbeitgeber abzuwälzen, übersteigen beim größeren Grundbesitze die
Versicherungsbeiträge die Grundsteuer in erheblichem Maße, bei
dem mittleren und kleinen Grundbesitze sind sie ungefähr gleich hoch.
Auf dem in der Tabelle an erster Stelle angeführten Gute
zu 512 Tagwerk werden pro Jahr rund 8800 Mk. Löhne ein—
schließlich der in Anschlag gebrachten Kost ausgezahlt; die gezahlten
Versicherungsbeiträge beziffern sich demnach bei gesetzlicher Leistung
der Beiträge 1,600 des ausgezahlten Gesamtlohnes, bei Leistung
der ganzen Beiträge 400 des ausgezahlten Gesamtlohnes.
Treten die bisher genannten Mängel der Gesetze auch dem
großen Publikum vor Augen und werden vielleicht manchmal
über Gebühr hervorgehoben und getadelt, so entziehen sich andere
schwerwiegende Mängel — ich habe hier vor allem das Invalidi—
läts- und Altersversicherungsgesetz im Auge — teils den Augen
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