111 —
So war der Kern gefhaffen, um den die Sefellenorgani-
jation fryftallifieren Fonnte, die Herberge, der Sammelpunkt
der einheimifchen wie der fremden Berufsgenoffen. Die Unt-
irage ward erlaubt und damit den Sejfellen ein wenn auch
geringer Anteil an Der Handwerkspolizei in die Hand ge-
geben?°7, So forgfältig abgegrenzt, fo peinlid) abgezirfkelt
aud) der Raum war, worauf Die GSejellenfhaft fich bewegen
durfte, fo war doch die monatliche Zufammenfunft ein gutes
Bindemittel für die Arbeiter. Zur Kontrolle außten bei
dem Umfragen Meifter zugegen fein. Dadurch Jolte den Ge-
jellen hHandareiflich zu Semüte geführt werden, daß ihre
Bereinigung von des Rates Gnaden gegeben, unter feiner
Mufficht, ihm allein unterworfen war. Denn die Meifter
fungierten nur als Stellvertreter des Katz, fie übten die
Auflicht in Ddeffen Auftrag für den Kat. In einem Nugs-
befheid vom 12. uni 1672 heißt c& von den gefhmworenen
Meijtern des Glaferhandwerks, daß fie „anftatt ains erbarn
rat3 Dem pot (Gebot) beiwohnen“ ?05. Die Meilter Hatten
ein lebhaftes Intereffe an diefer Beauflichtigung der Arbeiter,
die wenigjtenS in den Umfragen nicht? gegen die Unternehmer
befchließen konnten. Angelegenheiten, in denen die Gefellen
wider die Meilter ftanden, find ja in der Kegel anderswo
und heimlider Weife verhandelt worden. Daß der Rat
dies fürcdhtete, zeigt das in allen Gefelenordnungen wieder:
Fehrende Verbot, daß die Gefellen, „Jönft ainicdhe andere ver=
famnılung nit haben oder Halten folen”. Daß e8 gefchehen
ijt, dafür find mannigfache urkundliche Belege vorhanden.
3o unfcheinbar die Beftinmungen der Ordnung aud) er:
{Heinen mögen, fo geht doch au3 ihnen hervor, daß die
Sefjelen über ZudGt und Sitte auf der Herberge und über
die Redlichkeit, die Handwerkstüchtigkeit Der Sefellen zu
machen hatten. Bei den Umfragen wird feftgeftellt, ob bie
Gefellen handwerkämäßiag gelernt und gearbeitet, ob fie nichts