Objekt: Hauß-Music Geistlicher Gesäng/ darunter etliche auff die fürnembsten Fest deß Jahrs [Basis]

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Das Handwerk der Plattner stellt infolge einer 
ausserordentlich beständigen, guten Konjunktur eine 
numerisch starke Gemeinschaft von Handwerks- 
meistern dar, deren jeder, je nach der Lage des Ar- 
beitsmarktes, bis zu vier Gesellen beschäftigen durfte, 
während einem jeden nur ein Lehrling zugestanden 
wird. Meister kann nur ein Bürger sein, und zwar 
sind zum Meisterrecht zuzulassen, wer in Nürnberg 
oder „an anderen redlichen Orten“ seine Lehrjahre 
absolviert hat. Deren sind vier vorgeschrieben. Zur 
Erlangung des Meisterrechts ist die Anfertigung von 
einem Meisterstück erforderlich, welches von den ge- 
schworenen Meistern zu prüfen ist. Da sich im Laufe 
des von mir betrachteten Jahrhunderts kaum Spuren 
von wirtschaftlicher Bedrängnis finden, dagegen sich 
hie und da Anzeichen bemerkbar machen, dass &s unsern 
Handwerksmeistern recht „wohl. war“, so möchte ich 
annehmen, dass, wenn irgend ein Handwerk, so das 
der Plattner in Nürnberg einen goldenen Boden gehabt 
hat, wofür neben der immer recht stattlichen Zahl 
von Meistern, auch die hervorragenden auf uns ge- 
kommenen Arbeiten Zeugnis ablegen. In gedrückten, 
wirtschaftlich und sozial engen Verhältnissen hätte 
sich die Plattnerei schwerlich zu einer solchen Blüte 
erheben können (andrerseits ist ja diese auch wieder 
eine Ursache für ihre wirtschaftliche Stärke). Sehr 
selten finden sich Spuren von Unzufriedenheit der 
Gesellen und — modern gesprochen — beginnenden 
Lohnbewegungen, die sich aber weniger gegen die 
Meister — die Arbeitgeber — richteten, sondern, SO- 
fern überhaupt klar erkennbare Ziele vorlagen, die 
Interessen des Gesamthandwerks im Auge hatten. 
Es scheint mir, dass das eigentlich treibende Motiv 
zünftlerischer Natur war.
	        
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