Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

C4 Öweiter Zeil, Griter Abichnitt. & 20, Beifpiele. 
Kinder des BYruders des Vaters und die Enfel des Bruders 
befinden fi im 4. Grade, erben daher den 1) miteinander 
u gleiden Teilen ohne Kückicht auf volle oder halbe Geburt. 
f}) 
1A 
Ichließt B und © von der Erbicdhaft des D aus; 
die Halbgeichwifter der Eltern ichließen die Kinder der voll: 
bürtigen Geichwijter der Eltern aus, fie ftehen im 3., (eßtere 
nm < ÖOrade. 
Ti. XIXV Gel 8 
X 
* 
A, B und D beerben > zu je ?3; denn Halb- 
geichwifterkinder der Eltern und vollbürtige Gefchwifterkinder 
derfelben erben zugleich in die Köpfe; fie fteben beide im 
4. Grade. 
TE NXXV Gel. 8 ümM 
‘) Weber gibt im Band II Teil II S. 879 $ 429 ein 
Schema mit unrtichtiger Yöhung; er Fonfiruiert Folacuden Sall:
	        
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