hier manche mißliche Umstände zutage und andererseits hat die
immer mehr wachsende Aufgabe des Gemeindeschreibers immer
größere Geldausgaben der Gemeinde zur Folge, denen in den
Vandgemeinden nicht wie in den Städten eine fortwährend
steigende Steuerkraft gegenübersteht.
Vom Gesichtspunkte der Entlastung der Gemeindebehörden
aus ist daher jede Vereinfachung der Handhabung der Versiche—
rungsgesetze mit Freuden zu begrüßen; andererseits erscheint unsere
jetzige bayerische Gemeindeorganisation mit den vielen Zwerggemeinden
durchaus nicht geeignet für diejenigen Abänderungsvorschläge zur
Versicherungsgesetzgebung, welche dezentralisieren und den Schwer
punkt der Kassenverwaltung in die Gemeinden legen wollen.
Auch die Belastung der einzelnen Unternehmer mit
Schreibereien, Anmeldungen und dergl. muß hier Erwähnung
finden, doch muß ich mich hier zu der Ansicht bekennen, daß
einerseits etwas mehr persönliche Fürsorge und Beschäftigung mit
den Angelegenheiten der Arbeiter, als sie vielfach in der zweiten
Hälfte des jetzt scheidenden Jahrhunderts Mode geworden war,
nicht schadet — ist es doch geradezu beschämend, wie wenig Ver—
ständniß für den sozialen Zug der Zeit oft in den gebildeten
Kreisen vorhanden ist — und daß andererseits vielfach die Ab—
neigung erst durch die Agitation gegen die gesetzlichen Bestimmungen
ich meine hier insbesondere das Alters- und Invaliditätsgesetz
unter die Arbeitgeber hineingetragen worden ist.
Mißlich ist es, daß bei den kleineren und mittleren Unter—
nehmern niemals eine genügende Kenntnis der vielfachen gesetz—
lichen Bestimmungen zu erreichen sein wird, was denselben unter
Umständen schwere finanzielle Nachteile bringen kann, weshalb auch
aus diesem Grunde eine Vereinfachung gewünscht werden muß;
ich erinnere hier nur an die Haftung des Arbeitgebers für die
Kurkosten bei versäumter Anmeldung zur Krankenversicherung, die
leicht versäumt werden kann wenn die Versicherungspflicht der
Arbeiter oder die Anmeldepflicht des Bauherrn zweifelhaft ist,
wie dies z. B. bei Bauten auf dem Lande vorkommt, bei denen
die Frage, ob Regiebau oder Akkordbau, oft schwer zu entscheiden ist.
Die finanzielle Belastung der Unternehmer aus
allen drei Gesetzen ist eine ganz erhebliche, zumal wenn man
bedenkt, daß die Unternehmer nicht nur den ihnen gesetzlich