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spielige Prozesse und ein Hemmnis für die Entwickelung der National⸗
industrie geschaffen. Die großen Mängel des Zunftwesens machten sich
nach Beendigung der Befreiungskriege immer mehr fühlbarer, weshalb sich
eine durchgreifende Umgestaltung der gewerblichen Verhältnisse als not—
wendig herausstellte. Die Regierung legte daher den Ständen 1825 ein
Gewerbegesetz vor, welches am 11. September publiziert wurde. Es war
liberal zu nennen. Doch kaum war es publiziert, als es wegen des aus—
gedehnten Konzessionswesens heftig angegriffen wurde. Infolge dessen sah
sich die Regierung veranlaßt, die erlassene Vollzugsinstruktion wieder auf—
zuheben und durch Spezialverordnungen zu ersetzen. Dem Drängen des
Gewerbestandes nachgebend, erschien unter schweren Geburtswehen am
17. Dezember 1853 eine revid ierte Instruktion zum Gewerbegesetze, welche
sich so mangelhaft erwies, daß trotz ihrer Ausführlichkeit in wenig Jahren
hunderte von Erläuterungen nötig waren. Sie erstickte Sinn und Geist
des Gesetzes von 1825 und führte schließlich zu der Überzeugung, daß das
Gesetz selbst mit den Forderungen der Zeit in Disharmonie stehe und des—
halb seinem Zwecke, Hebung der Tüchtigkeit und der Wohlfahrt des Ge—
werbestandes, nicht mehr zu erreichen vermochte. Der Bewegung folgend,
forderte der Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten 1860 von
den verschiedenen Behörden gutachtliche Außerungen über die in Anregung
gebrachte Gewerbefrage. Die Gewerbeordnung vom 21. April 1862 ent—
hielt wesentliche Verbesserungen, vereinigte verwandte Gewerbe in Gruppen,
brachte Abänderungen in der Form der Meisterprüfungen. Gesellen, welche
die Prüfung bestanden hatten, konnte die Konzession nicht verweigert werden.
Damit ging die Entwertung der Realrechte Hand in Hand. Handelsge—
richte wurden errichtet. Das Gewerbegesetz vom 1. Mai 1868 brachte
endlich dem weitaus größten Teile der Gewerbe die ersehnte Freiheit von
den hemmenden und lästigen Schranken.
Die hiesigen Zünfte hatten schon um 1820 eine große Schuldenlast
angehäuft. Die hauptsächlichste Ursache war die allzugroße Nachsicht, Ver—
trauensduselei. Nach althergebrachter Sitte wurden die Jahrtage mit großem
Pompe gefeiert und gewöhnlich auf Kosten der Zunftlade Trinkgelage ab—
gehalten. Ebenso ward ihnen früher gestattet, alle Prozesse, welche sie gegen
die von Polizeiwegen aufgenommenen jungen Meister in zahlreicher Menge
anhängig machten, auf Rechnung der Zunftlade zu führen. —
Von 1834—39 belief sich die Zahl der Gewerbsverleihungen auf
627, wogegen 407 Konzessionen eingingen; von 1825 -33 betrug sie 941
gegenüber 705 eingegangenen Konzessionen, von 1825—33 hatten die
meisten Gewerbsverleihungen die Ansässigmachung zur Folge, während von
1834 —39 die Verleihungen dazu dienten, bereits Ansässigen durch Ver
leihung von Licenzen zur Ausübung sog. freier Erwerbsarten als Neben—
erwerbsquelle einen gesicherten Nahrungsstand zu verschaffen.
Der Holzhändler Strnpf aus Bamberg flößte 1815 Holz auf der Rednitz
und Regnitz nach Bamberg. — Am 12. Oktober 1885 forderte der
Magistrat zur Subskription auf Aktien für den zu begründenden Lu dwigs—
Donau-Mainkanal auf. Gezeichnet wurden 2800 fil. Der Kanal
wurde 1836 begonnen und am 6. März 1843 feierlichst eröffnet. Auf