fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

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enthoben und dieses Dekanat dem Kgl. Pfarrer in Nürnberg-St. Leonhard, Kirchenrat 
Friedrich Boeckh, bisher Dekan in Schwabach, übertragen. 
Im Vollzuge des Artikels 3 der bayerischen Kirchengemeindeordnung vom 24. Sep— 
tember 1912 sind mit Allerhöchster Genehmigung sowohl die katholischen als auch die prote⸗ 
stantischen Kirchengemeinden Nürnbergs unbeschadet ihres gesonderten Fortbestandes je zu 
einer Gesamtkirchengemeinde vereinigt und zugleich die sämtlichen innerhalb der bezeichneten 
G.samtkirchensprengel sich ergebenden Bedürfnisse, für die Kirchenumlagen erforderlich sind, 
als gemeinsam zu deckende Ortskirchenbedürfnisse erklärt worden. Die nötigen neuen Kirchen 
vahlen wurden vorgenommen. 
Mit Allerhöchster Entschließung vom 29. Januar 1913 wurde die Lösung der katho⸗ 
lischen Pfarreien zu Nürnberg und Fürth aus dem Verbande des Dekanats Neumkirchen 
am Sand und ihre Vereinigung unter einem erzbischöflichen Stadt-Kommissariate Nürnberg⸗ 
Fürth genehmigt. Von dem Erzbischofe von Bamberg ist der Kgl. Geistliche Rat und 
Stadtpfarrer bei Unserer Lieben Frau in Nürnberg, Johann Baptist Höfner, zum erzbischöf— 
liichen Kommissär und Stadtdechanten und der Stadtpfarrer Konrad Stahl bei Herz— 
Jesu in Nürnberg zum Definitor des erzbischöflichen Stadtkommissariates Nürnberg - Fürth 
ernannt worden. Die erstgenannte Stelle wurde sodann infolge Berufung des Pfarrers 
Höfner als Domkapitular nach Bamberg dem Stadtpfarrer bei Herz⸗-Jesu, Konrad 
Stahl, übertragen, wogegen der Stadtpfarrer bei St. Elisabeth, Georg Thomann, zum 
Definitor ernannt wurde.
	        
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