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Nach Zusammenstellung aller eingegangener Anmeldungen werden den
Ausstellern Annahmeschein, Ausstellerkarte und Ausstellungsnummer, letztere
n Form einer Marke, welche bei KEinlieferung des Hundes mittelst Draht
oder Sprungringes sicher und dauerhaft am Halsband befestigt sein muss, sowie
ferner eine Adresse für jeden Transportbehälter zugestellt.
Die Ausstellnngsnummer ist gleichzeitig Katalognummer und Nummer
les Standes für jeden Hund.
Eine Anmeldung wird erst dann als geschehen betrachtet, wenn das
Standgeld voll und ganz bezahlt ist.
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$ 2. Ausschluss von der Ausstellung.
Von der Ausstellung ausgeschlossen sind Würfe und junge Hunde, die
ım Tage der Prämiirung noch nicht 6 Monate alt sind, ferner Kastraten
beiderlei Geschlechtes, heisse Hündinnen, kranke, besonders mit ansteckenden
Krankheiten behaftete, sowie blinde und taube Hunde, sofern deren Gebrechen
nicht auf äusserlichen Verletzungen beruhen. Die Entscheidung hierüber steht
»inzig den Herren Thier-Aerzten der Ausstellung zu.
Sollte trotzdem ein solcher Hund an der Preisbewerbung theilgenommen
ınd irgend welche Auszeichnung erhalten haben, so wird er, sobald es bemerkt wird:
lurch die Ausstellungsleitung und den Ausschuss auf schriftliches Gutachten
ler Ausstellungsthierärzte seiner Auszeichnung verlustig erklärt (disqualificirt)
werden.
Das Gutachten der Thierärzte ist unanfechtbar, die Entscheidung endgültig.
Hunde, welche während der Ausstellung krank werden sollen, werden,
wenn deren Besitzer nicht anwesend sind, zuverlässigen Leuten zur Pflege
überwiesen. die Kosten hiefür sind von dem Aussteller zu tragen.
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S$ 3. Einlieferung der Hunde.
Zugelassen werden nur solche Hunde, deren Anmeldung in der Vvorl-
geschriebenen Weise bewirkt und angenommen worden ist und deren Ein-
jljeferung‘ rechtzeitig und vorschriftsmässig erfolgt.
Wer einen nicht angemeldeten oder nicht angenommenen Hund ohne
Genehmigung der Ausstellungsleitung in die Ausstellung bringt, hat auf Er-
suchen den betreffenden Hund sofort aus der Ausstellung zu entfernen. Etwaige,
dem Hunde zuerkannte Preise verfallen zu Gunsten der Ausstellungskasse.
Die Einsendung hat bis 80. August 1901 Abends 6 Uhr zu erfolgen.
Die persönliche Einlieferung muss bis 31. August 1901 Früh !/28 Uhr geschehen
sein. Später eintreffende Hunde können nur dann und falls die betreffende
Klasse noch nicht gerichtet ist, bei der Prämlirung berücksichtigt werden.
wenn die Verspätung nicht dem Aussteller zur Last fällt.
Alle Hunde, (auch die ohne Anlegen an die Kette in Käftigen unter-
zubringenden kleinen Hunde) müssen mit Halskette (bei Schosshunden Leine)
und der Ausstellungsnummer versehen sein. Das Halsband des Hundes sollte
den Namen des Besitzers tragen.
Für Verlust von Ketten und Halsbänder wird keine Garantie veleistet.
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