Metadaten: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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Streit, welder aber dadurch beigelegt wurde, daß der Orden diefe 
‚owohl als au die beiden Weidenmühlen außer der Stadt dem 
Rath übergab. In diefent Fahre wurde auch das Tuchhaus ge 
haut. 
Ir Sahr 1431 Hat der Math, um die Unkoften, welche der 
Huffitenfrieg verurfachte zu dedfen, einen Uınfhlag ausge[ricben 
und mußte die Bürgerfhaft folgende Abgaben entrichten: Wer 
1000 fl. im Vermögen Hatte, mußte 4 {l., wer zwijhen 1000 
und 800 3 {l., wer zwijihen 800 und 500 2 fl., wer zwilchen 
300 und 300 1 fl, wer zwijhen 100 und 50 *2 fl. und wer 
:tlidhe 50 fl. hatte, der mußte 2 Schillinge abgeben, alle fahrende 
Babe follte man aber als Baarihaft rechnen. In der Stadt mußte 
5a8 Seld in 14 Tagen und auf dem Lande Höchftens in 3 Wochen 
erleat werden. 
Im diefem Kahre aub Kinig Sigmund der Stadt Nürnberg 
Macht und Freiheit (weil fie das BZeidelgericht mit allen Rechten 
erfauft Hatte), daß fie das Dorf Feucht, weil eS bequem an der 
Raudfiraße lag, befejtigen, ein Umgeld anlegen, und dajelbit auf 
gleihe Weije, wie in Nürnberg regieren dürfte ‚-welheS er auch, 
a8 er zum römfihen Katfer gefrönt worden war, am Pfingfttag 
1433 Bejtätigte. # 
Was den b&öhmijdhen oder den Huffitenkricg anbelangt, fo 
Hatte der Papft SFulian einen Carbdinal zu dem Reichstag nach 
Nürnberg beordert, mwelder beauftragt war, ale möglidhe Mühe 
anzuwenden, um den Kuifer und dag Reid dahin zu bringen, 
daß bdiefelben mit gefammter Macht gegen die Huffiten zu Felde 
yögen, um die AHufrührer, wie fie der Papit nannte, auf jede 
Art und Weije zu vertilgen. ES wurde au, wie chon gejagt, 
abermals gerüftet und eine große Armee auf die Beine gebraucht, 
über weldje der Kurfürft Friedridh von Brandenburg als oberiter 
Seldherr geftellt wurde. 
Wir wollen ijebt den Kurfürften Friedrih fi zu einem Feld- 
zuge rüften Jaffen, und fehen, was auf diefent INeichstag noch ferner 
befhloffen wurde. Sewiß ift e&$, daß man die Eintheilung des 
Reichs in aqewilfe Kreife auf_des Kurfürften Friedrich von Braun:
	        
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