Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

Schulen 
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Gehaltsordnung der Lehrkräfte. 
Gehalt 
vom vom vom vom vom vom vom vom vom von 
— i d 13. l6. io. 22. 25. 28 
Dienstjahr 
—u— 
Klasse — 
Bezeichnug 
der Lehrträfte 
Bemerkungen 
Rektor der Baugewerkschule, 
akadem. geb. Lehrer mit 
den Gehaltsrechten der 
bayerischen Gymnasial-⸗ 
Professoren ...... 
Akadem. geb. Lehrer mit den 
Gehaltsrechten der bayer. 
Reallehrer, d. Katecheten 
vom 10. Dienstjahre an. 
Bezirksschulinspektoren, 
Turninspektor, Zeichenin— 
spektor und Inspektor der 
Handelsschule f. Mädchen 
Hauptlehrer der Baugewerk— 
schule, Gruppe 1*5) . .. 
Hauptlehrer der Baugewerk— 
schule, Gruppe II*), sowie 
Musiklehrer mit abgeschlos— 
sener Hochschulbildunge. 
Seminaristisch gebildete Leh— 
rer, dann Katecheten bis 
zum 9. Dienstjahre einschl. 
— einschließlich der staatl. 
Dienstalterszulage zu .. 
Seminaristisch gebildete Leh— 
rerinnen, Sprach-, Zei— 
chen- und Kochlehrerinnen, 
dann Turnlehrerinnen mit 
seminaristisch. Vorbildung 
— einschließlich der staatl. 
Dienstalterszulage der se— 
minarist. Lehrerinnen zu 
Musikschullehrkräfte, soweit 
sie nicht unter Klasse 5 
fallen..... . .. 
Schulverweser...... 
— einschließlich der staatl. 
Dienstalterszulage zu .. 
Schulverweserinnen ... 
— einschließlich der staatl. 
Dienstalterszulage zu .. 
—A 
Hilfslehrerinnen .. ... 
Arbeitslehrerinnen u. Turn— 
lehrerinnen, ohne semina— 
ristische Vorbildung .. 
Verweserinnen im Hand— 
arbeitsunterricht . . .. 
Hilfslehrerinnen im Hand— 
arbeitsunterricht ... . l 840 — — 
Zu Klasse 6, 7, 0 und 10: Die staatlichen Dienstalterszulagen der seminaristisch gebildeten Lehrkräfte 
werden. ausgeschieden von dem städtischen Gehalt, nach der Zeit vom Seminaraustritte an berechnet und bezahlt.
	        
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