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Gehaltsordnung der Lehrkräfte.
Gehalt
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Dienstjahr
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Klasse —
Bezeichnug
der Lehrträfte
Bemerkungen
Rektor der Baugewerkschule,
akadem. geb. Lehrer mit
den Gehaltsrechten der
bayerischen Gymnasial-⸗
Professoren ......
Akadem. geb. Lehrer mit den
Gehaltsrechten der bayer.
Reallehrer, d. Katecheten
vom 10. Dienstjahre an.
Bezirksschulinspektoren,
Turninspektor, Zeichenin—
spektor und Inspektor der
Handelsschule f. Mädchen
Hauptlehrer der Baugewerk—
schule, Gruppe 1*5) . ..
Hauptlehrer der Baugewerk—
schule, Gruppe II*), sowie
Musiklehrer mit abgeschlos—
sener Hochschulbildunge.
Seminaristisch gebildete Leh—
rer, dann Katecheten bis
zum 9. Dienstjahre einschl.
— einschließlich der staatl.
Dienstalterszulage zu ..
Seminaristisch gebildete Leh—
rerinnen, Sprach-, Zei—
chen- und Kochlehrerinnen,
dann Turnlehrerinnen mit
seminaristisch. Vorbildung
— einschließlich der staatl.
Dienstalterszulage der se—
minarist. Lehrerinnen zu
Musikschullehrkräfte, soweit
sie nicht unter Klasse 5
fallen..... . ..
Schulverweser......
— einschließlich der staatl.
Dienstalterszulage zu ..
Schulverweserinnen ...
— einschließlich der staatl.
Dienstalterszulage zu ..
—A
Hilfslehrerinnen .. ...
Arbeitslehrerinnen u. Turn—
lehrerinnen, ohne semina—
ristische Vorbildung ..
Verweserinnen im Hand—
arbeitsunterricht . . ..
Hilfslehrerinnen im Hand—
arbeitsunterricht ... . l 840 — —
Zu Klasse 6, 7, 0 und 10: Die staatlichen Dienstalterszulagen der seminaristisch gebildeten Lehrkräfte
werden. ausgeschieden von dem städtischen Gehalt, nach der Zeit vom Seminaraustritte an berechnet und bezahlt.