Metadaten: Sehnliche Sterbens-Lust Pauli des H. Apostels/ und aller glaubigen Christen

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
Von der Bayerischen Landesgetreidestelle München erfolgten in der Zeit vom 1. April bis 
28. September 1923 nachstehende Getreidezuweisungen (in dæ): 
Davon 
Getreideart Insgesamt 
Weizen...19667 
Roggen.. 497755 
Gerste..1141637 
zusammen 1209059 
Inlands⸗ 
getreide 
6470 
48 906 
116347 
62013 
Auslands⸗ 
getreide 
13197 
53836 
67033 
im eigenen Bezirk 
aufgekauft 
13 
13 
Ferner wurden aus der Reserve der Reichsgetreidestelle in der Zeit vom Oktober bis 
29. November 1923 folgende Mengen lin dae) gekauft: 
Getreideart Insgesamt 
Weizen. 7850 
Roggen.. 44374738 
zusammen 45323 
Davon 
Inlands— 
getreide 
Ausland⸗ 
getreide 
7850 
16 900 
24 750 
20573 
20573 
Ausmahlung und Mahllohn. Der Ausmahlungssatz blieb zuerst wie im vorigen 
Wirtschaftjahre für Weizen und Roggen 8500 und für Gerste 75 00; mit Beginn der freien 
Wirtschaft ging man mit der Ausmahlung für Roggen sofort auf 7000 herunter, um ab 
23. November 1923 auf Anregung der Regierung hin und nach Anhören der beteiligten 
Gewerbe die Ausmahlung für Roggen auf 7500 und für Weizen auf 80) festzusetzen. 
Die vorgeschlagene getrennte Vermahlung von Weizen in 65 00 Kochmehl und 10 d /o Nachmehl 
wurde verworfen. Mit der Verwendung von Gerstenmehl zur Herstellung von Brot wurde 
endgültig gebrochen. 
Für die Vermahlung des Getreides wurde das Lohnsystem beibehalten. Wie bereits 
im allgemeinen Teil erwähnt, wurde kurz nach Aufhören der Umlagenwirtschaft versuchsweise 
dazu übergegangen, den Mühlen Getreide, welches aus der Reichsgetreidereserve stammte, auf 
eigene Rechnung verarbeiten zu lassen. Die hiermit gemachten Erfahrungen waren sehr un— 
günstige, weil die Mühlen die ihnen auferlegten Verpflichtungen über die Kontinentierung 
bei Abgabe des Mehles an die Bäcker nicht einhielten. Infolge der außerordentlichen Nach— 
frage nach Mehl, welche mit Beginn der freien Wirtschaft einsetzte, gewährleistete eben nur 
eine straffe Verteilungsorganisation durch den Kommunalverband eine gerechte Belieferung 
der Bäcker. 
An Mahllöhnen wurden zu Beginn des Berichtsjahres folgende Beträge aufgewendet: 
Mahllohn für Fuhrlohnentschädigung 
Stadtmühlen auswärtige Mühlen in Papier-Mark 
Gruppe 
J II III 
6167 720 1035 1380 
16. März bis 30. April 1923 6167 
Die Berechnung des Mahllohnes wurde am 30. April 1923 nach Vereinbarung mit der 
Landesgetreidestelle auf eine neue Grundlage gestellt, welche in der fortwährenden Geld— 
entwertung ihre Berechtigung fand. Als Grundmahllohn einigte man sich auf einen Goldmark— 
betrag von 1.85 M. (Wassermühlen) für den Doppelzentner Getreide. Dieser Grundbetrag 
wurde vervielfältigt mit der Durchschnittszahl der Indexziffern für den Großhandels- und 
Lebenshaltungsindex ohne Bekleidung, woraus sich dann der reine Mahllohn für das laufende 
Monat errechnete. Da es technisch undurchführbar war, die Indexziffern des gleichen Monats 
anzusetzen, die ja bekanntlich erst nach Umfluß von 8 bis 10 Tagen offiziell herauskamen, 
mußten ersatzweise die Indexziffern des Vormonats verwendet werden.
	        
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