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Wochenmarkltverkehr, Gegenstände des⸗
selben, Z. 2188
Wöhrder JahrmarktOrdnung, 532 153
Wöhrder Kirchhof, I.17
Wohnungen u. Wohnungsräume, neu—
hergestellte, Beziehen derselben, 666. 221
Wohnungsräume, Anzeigepflicht hinsicht—
lich deren Vermietung, 5z... .
Wurstfabrikanten, Offenhalten deren
Verkaufsläden an Sonn- und Feier⸗
tagen, 7, 83. .. 8*
Wursiwaren, Nachweis bei deren Im—
port über die am Erzeugungsorte
vorgenommene Untersuchung auf Tri—
chinen, 3. 6 Abs. 4 ..
3
— 2
Zapfenstreich, militärischer, Verbot des
Andrängens zu demselben, 3. 129. 105
Zeichen zum Ausweichen oder Vorbei—
fahren beim Fuhrwerksverkehr,
3.14.. 378
Zeidkergäßzchen in Wöhrd, Beschränkung
des Fuhrwerksverkehrs dortselbst,
3. 1828... 3 709
Zenkralfriedhof, Ordnung für denselb.,
10 und 67.. ... 6 u. 221
Allgemeine Bestimmungen . 6
Anlage, Tiefe, Ordnung und Oeff—⸗
nung der Gräber... .4 8
(Abaͤnderung des Abs. 4 der Ziff. 11
dieser Vorschrift: 6.). 221
Erwerb, Benützung und Verlust der
Gräberr 9
Errichtung von Denkmalen . 138
Gebühren bei Beerdigungen. 115
ortspolizeiliche Vorschriften zum Be—
triebe desselben, Ioh.... 16
Zeit des Besuchßs, RB. ..— 16
. Seite:
Fintritt in die Leichensäle und in das
Sektionszimmer, Z. J... 166
Berechtigung zur Vornahme der Be—
erdigungen, Z. .166
Pflanzen von Bäumen, Z. 8... 16
Schmücken der Gräber, Entfernen
des Schmuckes, Z. 4.... 17
Fernehalten von Beschädigungen und
Beschmutzungen, dann von Stoͤrungen
u. s. w., Z. 5 undß....—
Zeremonienmeister, Ordnung f. diessb., 61
Ziegen, Anlage von Ställen f. dieslb., 25
— Aufschlag für dieselben, Nr. II..
Zierpflauzen der öffentlichen Anlagen,
Verbot der Beschädigung derslb., 3. 88
Zierpflanzungen, Verbot des Betretens
derselb. in den öffentl. Anlagen, Z. 88
—TD
und Marschierens solcher auf den
Trottoirs, Z. 88.
Zufuhrwägen, Verbot: auf solch. stehend
das Gespann zu lenken, Z. 13 ..
Zugtiere, Füttern solcher auf der Straße,
3. 0.!.5..
— vissige, deren Verwahrung mit Maul—⸗
körben, Z. 50.....8
gebrechliche, mit augenfälligen Fehlern
behaftete, sowie zum Zuge unbrauch—
barte, Verbot der Verwendung solcher,
3. Iiz.. . 77
edige, Verbot des Anhängens solcher
an Gespanne oder Wägen, 3Z9.. 76
Zurückstoßen der Fuhrwerke auf der
Straße, Z. 2ß8. 814
Zuschauer, müssige, Verbot des Betretens
oder Verweilens solcher auf Brand⸗
plätzen, Z. 14..133
Zweige, Verbot des Abreißens solcher
in üffentlichen Anlagen, Z. 88u. 93 951. 96
99
3.6. 41
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Nr. I. M
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