Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

N 
‚Wabach 
enbergs 
Lxesetzt 
6) ihren 
Bericht, 
3s auch 
af un- 
dem 
esiegen, 
zeinen 
:hon in 
vurden: 
n nicht 
he An- 
machen 
ue zu 
de, so- 
»herdies 
indung, 
erk zu 
denken 
Juni) 
hlossen 
)n vor- 
)rt der 
„Mass 
.chehen 
‚rochen 
ım Tag 
Br die 
“Harrer 
at10N$- 
entwurfs, aus denen die Nürnberger ersehen könnten, was sein 
Herr wolle. Die Examinationsartikel sind, scheint es, identisch 
mit den Frageartikeln der Ansbacher Commission (cf. unten), die 
Memoriale werden uns wohl in 2 Schriftstücken vorliegen, welche 
die Aufschrift tragen: „Memorial der Visitation“ und „Ordnung 
der Visitation“!). Darnach hat sich die Visitation auf Lehre und 
Leben der Pfarrer, Diakone und anderen Kirchendiener, auch ihre 
Weiber und Hausgesinde, dann auf ihre Einkünfte zu erstrecken, 
dass jeder seine „ziemliche Competenz“ bekomme, weiter ist durch 
dieselbe vor allem das Predigtamt zu ordnen und eine sonntägliche 
Catechisation einzuführen; auch habe dieselbe: Einrichtung von 
Schulen, Aufstellung von Superattendenten und von Lektoren für 
die Klöster ins Auge zu fassen. Das 2. Memorial schlägt unoch 
besonders vor, jedem Pfarrer ein Exemplar des Rurer’schen Buchs: 
Unterricht, was eines rechten christlichen Pfarrherrn und Predigers 
Lehre und Predigt sein soll, zu geben, und sie anzuweisen, sich eine 
Bibel, den christlichen Ratschlag über die 23 Artikel und Luthers 
Postille zu kaufen. Die Visitationsordnung soll folgende Punkte 
amfassen: Sakramentsordnung; Abstellnng der Missbräuche der 
Päpstischen und sogenannten Evangelischen, des Einsperrens und 
Umtragens des Sakraments; Vermahnung zur christlichen Fürbitte; 
Hochzeitsordnung; deutsche Gesänge; Besuchung der Kranken‘ und 
Begräbnisordnung; ferner, welche Ceremonien beizubehalten, wie die 
Messpfaffen zu beseitigen sind, wie es mit den erledigten Pfründen, 
dann mit dem untauglichen Pfarrern zu halten ist; dass Niemand 
mehr als 1 Pfründe inne haben, soll: wie man die Absenz ab- 
schneiden kann. 
Am 11. Juni fanden sich die beiderseitigen Abgeordneten in 
Schwabach ein, von seiten des Markgrafen erschienen: der Kanzler 
Georg‘ Vogler, der Schwabacher Amtmann Wolfgang von Wiesenthau 
“Seckendorf hatte abgelehnt, „weil ers gar nit verstee“]*), die Prediger 
Andreas Althammer von Ansbach und Adam Weiss von Crailsheim; 
der Prior Johann Schopper von Heilsbronn hatte gebeten, ihn des 
markgräflichen Auftrags zu entbinden, „weil er sich der Regierung 
ru 1) VIII, 283 ff. und 286. , 
2) Statth. an Georg, Dienstag nach Exaudi, 24. Mai, VIII, f. 116.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.