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entwurfs, aus denen die Nürnberger ersehen könnten, was sein
Herr wolle. Die Examinationsartikel sind, scheint es, identisch
mit den Frageartikeln der Ansbacher Commission (cf. unten), die
Memoriale werden uns wohl in 2 Schriftstücken vorliegen, welche
die Aufschrift tragen: „Memorial der Visitation“ und „Ordnung
der Visitation“!). Darnach hat sich die Visitation auf Lehre und
Leben der Pfarrer, Diakone und anderen Kirchendiener, auch ihre
Weiber und Hausgesinde, dann auf ihre Einkünfte zu erstrecken,
dass jeder seine „ziemliche Competenz“ bekomme, weiter ist durch
dieselbe vor allem das Predigtamt zu ordnen und eine sonntägliche
Catechisation einzuführen; auch habe dieselbe: Einrichtung von
Schulen, Aufstellung von Superattendenten und von Lektoren für
die Klöster ins Auge zu fassen. Das 2. Memorial schlägt unoch
besonders vor, jedem Pfarrer ein Exemplar des Rurer’schen Buchs:
Unterricht, was eines rechten christlichen Pfarrherrn und Predigers
Lehre und Predigt sein soll, zu geben, und sie anzuweisen, sich eine
Bibel, den christlichen Ratschlag über die 23 Artikel und Luthers
Postille zu kaufen. Die Visitationsordnung soll folgende Punkte
amfassen: Sakramentsordnung; Abstellnng der Missbräuche der
Päpstischen und sogenannten Evangelischen, des Einsperrens und
Umtragens des Sakraments; Vermahnung zur christlichen Fürbitte;
Hochzeitsordnung; deutsche Gesänge; Besuchung der Kranken‘ und
Begräbnisordnung; ferner, welche Ceremonien beizubehalten, wie die
Messpfaffen zu beseitigen sind, wie es mit den erledigten Pfründen,
dann mit dem untauglichen Pfarrern zu halten ist; dass Niemand
mehr als 1 Pfründe inne haben, soll: wie man die Absenz ab-
schneiden kann.
Am 11. Juni fanden sich die beiderseitigen Abgeordneten in
Schwabach ein, von seiten des Markgrafen erschienen: der Kanzler
Georg‘ Vogler, der Schwabacher Amtmann Wolfgang von Wiesenthau
“Seckendorf hatte abgelehnt, „weil ers gar nit verstee“]*), die Prediger
Andreas Althammer von Ansbach und Adam Weiss von Crailsheim;
der Prior Johann Schopper von Heilsbronn hatte gebeten, ihn des
markgräflichen Auftrags zu entbinden, „weil er sich der Regierung
ru 1) VIII, 283 ff. und 286. ,
2) Statth. an Georg, Dienstag nach Exaudi, 24. Mai, VIII, f. 116.