Partiali-
taͤten.
1
Hn. Maͤuler als auch von seiner Wittib biß zu ihrem En⸗
de nicht voͤllig versteuret oder verlosungt worden; Wo⸗
durch dann dieser Delator deß Magistrats zu Ruürnberg Ac-
fection und Ixn plenarie an sich zu ziehen verhofft/ bene⸗
ben so viel effectuirt / daß der Rath zu Nuͤrnberg gleich am
dritten Tag nach Beerdigung der Maͤuserischen Wittib
zugefahren / die Maͤulerifche gantze Verlassenschafft inven-
tiren und taxiren lassen / auch darauf der Jungfer Maͤu—
lerin / als alleiniger Erbin ihrer seel. Mutter / unter dem
Prætext beschehener Defraudation in Versteurung deß vor⸗
handenen Vermoͤgens hneraachtet dieses Præsupposi-
tum in wenigsten nicht docirt oder erwiefen / weniger die
jetzige Appellantin dißfalls / wie sichs zu recht gebuͤhrt / uͤ⸗
berfuͤhrt worden) z3000 fl. zur Straͤffec cùᷣm tamen juris
sit indubitati, quòd actio pnasis non tranfeat in hæredes)
dictirt / auch bey dieser unbescheinten Intentien unangese⸗
hen die jetzige Apellantin zu verschiedenen mahln pro omni-
moda remissione muldæ impiorirt hat so steiff behar⸗
tet / daß beruͤhrter Magistrat der Jungfer Maͤulerin 525. fl.
welche sie bey alldortiger Losung⸗ oder Steuer⸗ Stuben uff
richtigem Zinse stehen gehabt / de facto weggenom̃en und /
als Rechtlich bezahlt / dürchgestrichen Nachdeme nun die—
ser Verraͤther durch seine Delation deß Magistrats zu Nuͤrn⸗
berg Benevolentz / voͤllig erlangt zu haben geglaubet / ist er
viel animoser worden / und hat dadurch Anlaß ergriffen /
bon der verlassenen Jungfer Maͤulerin ein gegen ihne be—
schehenes Ehe⸗Geluͤbd anzugeben / und uff ihre Contra-
diction sie derenthalben gar gerichtlich zu belangen und
borzunehmen. Wie sehr partialisch aber (quod tamen
tuͤm hic, tuͤm in subsequentibus. citra animum ac inten-
tionem in juriandi dictùm sit, desuper solennime ac in e
tensigima juris forma protestans & reservans) bey Un⸗
tersuchung dieser Sache sey verfahren worden / kan darbb
Sonnenheiter erhellen / indeme man 1. der damahls ver⸗
meintlich Beklagten vorgeschlagene Zeugen nicht alle ab⸗
gehoͤrt / noch ihr deß zugenothigten Klaͤgers / ernannten
Schmidts⸗